Gartenbau Ing.

Begonnen von Karl-Franz, 30. November 2002, 19:20:00

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Karl-Franz

Unser Proplem.<br />
Wir sind ein Kleingartenverein im Land Thüringen, in einem Kreisverband organisiert, der nicht im Bund der Gartenfreunde oder einem entsprechenden Landesverband organisiert ist. Dieser Kreisverband hat die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit verliehen bekommen.Aus diesem Verband wollen wir austreten. Müssen wir uns bei unserer zuständigen Behörde wiederum um die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit bemühen, um weiterhin Anspruch auf die günstige Kleingartenpacht zu haben. <br />
Mit herzlichen Grüßen<br />
Jürgen

Horst

Lieber Karl-Franz.<br />
<br />
Das BKleingG findest du hier bei gartenfreunde.de unter "Kleingartenwesen", "Das BKleingG".<br />
<br />
Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist in § 2 geregelt, der (niederige) Pachtzins in § 5. Ihr solltet eine Dauerkleingartenanlage sein (§1 (3)) um weiteren Schutz zu haben.<br />
<br />
Der gesamte Kreisverband hat die kleing. Gemeinnützigkeit, damit auch ihr. Sind die einzelnen Vereine darin genannt?<br />
Falls ihr nicht ausddrücklich aufgeführt seid dann müßtet ihr extra beantragen. Erkundigt euch einfach bei der Behörde. Zur Unterstützung übersende ich per E-Mail einige Ausarbeitungen von mir.<br />
<br />
Horst<br />
<br />
PS an keingartenvereine.de: <br />
Ich nehme nur im Forum von gartenfreunde.de teil. Ich bin eine Privatperson. Das ist meine Zeit, sind meine Kosten. Sie haben einfach so ganz schnell einige Überschriften angeklickt anstatt Beiträge zu schreiben.

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