Kündigung eines säumigen Zahlers

Begonnen von YETI, 27. April 2011, 07:23:42

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YETI

Hallo Gartenfreunde,
wir haben bei uns folgendes Problem:

Ein "Gartenfreund" hat bei uns im Verein ca. 350€ Schulden, teilweise schon aus 2009 heraus. Seit April 2010 läßt er sich nicht nehr blicken, dementsprechend sieht auch der Garten aus, alles total verwildert, die Blockbohlenlaube (ca. 15 Jahre alt) hat im Winter bei über 1m Schnee auf dem Dach auch nen Treffer abbekommen, der Anbau ist zusammengebrochen.

Einschreibe- Briefe ( mit Unterschrift) mit Rechnungen, Mahnungen, Aufforderungen zur Mängelbeseitigung etc. kommen zurück, weil er sie nicht abholt, das Meldeamt bescheinigt uns, die uns bekannte Adresse ist gültig, mehrfache Versuche, ihn zu Hause anzutreffen, schlugen fehl, Briefkasten quillt über. Die angegebene Handy- Nummer ist nicht mehr erreichbar, Festnetz- Nummer gehört einem anderen Teilnehmer, der unseren "Gartenfreund" nicht kennt.

Jetzt haben wir ihm fristlos gekündigt, aber die Kündigung (Einschreiben mit eigenhändiger Unterschrift) kam nach mehrmaliger Benachrichtigung zurück, nicht abgeholt.

Wie können wir jetzt weiter verfahren, einen Nachfolger für die Parzelle hätten wir, ein vom Vorstand beauftragtes Schätzprotokoll sagt, Wert des Gartens ca 100€.

Irgendwie muß ihn ja die Kündigung zugehen. Hat jemand hier einen Tipp?

Danke im Voraus sagt YETI

moinwerner

Hallo Yeti,

erstmal habt ihr zu lange zugewartet. Eines der häufigsten Fehler. Alle Säumnisse müssen zeitnah abgemahnt und konsequent  im engen Zeitrahmen bis zum gerichtlichen Mahnverfahren von euch erfolgen. Das gerichtliche Mahnverfahren hätte bei Euch sehr geholfen, denn dann schreibt das Gericht an den säumigen Zahler. Jetzt muss von Euch einer mit Zeugen die Kündigung persönlich einwerfen. Dann Protokoll fertigen. Auch ein Gerichtsvollzieher macht das - kostet aber.
Zu holen ist ja eh nichts.... aber ihr habts jedenfalls abgeschlossen.

Hättet ihr früher reagiert......

aus Schaden wird man klug


viel Spass im Garten

YETI

Hallo moinwerner,

Du hast ja Recht, wir haben zu lange gewartet, ich wollte immer nach Satzung verfahren, aber unser Vorsitzender hatte da eine andere Auffassung...

Die Kündigung läßt sich auf die von Dir geschilderte Weise zustellen, damit sind aber die weiterführenden Probleme nicht gelöst.

Ich spreche hier von Entsorgung des zusammengebrochenen Anbaus incl. Inhalt (Schrott), in der Laube stehen (durchs Fenster gesehen) noch ein Kühlschrank, eine kleine Küchenzeile und andere diverse Sachen des Pächters. Im separaten Geräteschuppen sind noch Geräte.

Was wird, wenn er die Beräumungsfrist (8 Wochen sind gesetzt) nicht einhält? Können wir die Laube öffnen und wie lange müssen wir sein Eigentum zwischenlagern? Hinterher will er dann wohlmöglich Ersatz für sein altes Zeug.

Die Baulichkeiten sind ja weiterhin sein Eigentum, was passiert, wenn wir den Garten zum Wert des Schätzprotokolls weiterverpachten und das Geld auf ein Konto legen? Kommen dann evtl. höhere Forderungen seitens des alten Pächters, wenn er dieses Protokoll nicht anerkennt?

Fragen über Fragen... und keine Antworten

Danke sagt YETI

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