Kündigung wegen Privatkrieg

Begonnen von Siem, 19. Oktober 2007, 09:43:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Eckhard

was konkret passt dir denn nicht? Uwe

lore

hallo daisy

Wie der Pachtvertrag zu kündigen ist, ergibt sich aus dem Selbigen. In unserem Pachtvertrag ist klar geregelnt unter welchen Umständen der Pachtvertrag von wem zu kündigen ist. Das bedeutet bei und z.B. vom Verein. Somit kann der Vorstand die Kündigung des Pachtvertrages aussprechen. Das hat überhaupt nix mit der MV zu tun. Die MV hat nur Mitspracherecht bei Kündigung der Mitgliedschaft.
So ists z.B. bei uns geregelt.

Gruß lore

Hans

Hallo Gartenfreunde,

Frage an Siem:

 Seid Ihr ein Kleingartenverein oder ein Kindergarten?
 Das Ganze ist doch "Gnatsch"!
 Setzt Euch zusammen und redet miteinander!
 
 Als ob wir keine anderen Probleme hätten!

trotzdem freundliche Grüße

Hans

Horst

Liebe Freunde,
einiges zum Thema:
Siem lächeln und grüssen, auch wenns schwer fällt.
Bitte mehr Fakten für uns Aussenstehende:
Warum hat die Stadt eure Anlage wie bewertet?
Zu kritisch? Zu negativ?
Wie bist du per Aushang "angeprangert" worden?
Öffentliche Verdächtigungen sind nicht hinnehmbar,
erst recht nicht schriftlich durch Aushang!
An eurem Tisch bezog sich das "Buh" nur auf euch am Tisch?
Da hätte ihrerseits ein Ordnungsruf und eine Entschuldigung eurerseits genügt.
Leute, die in einem Kleingartenverein ein Amt übernnehmen,
müssten schon vorher wissen, dass sie manchmal "angegriffen" werden. Es gibt eben Vor- und Nachteile unserer vereinsrechtlichen Selbstverwaltung. Da kommt es manchmal vor, daß der nette Gartennachbar dann nicht mehr so nett ist, z. B. aus Überforderung, Überheblichkeit, wegen Mist der Vorgänger usw. usw. Es kann auch sein, dass gelästert wird: Ätsch, da hast du es jetzt!

BKleingG § 8: Fristlose Kündigung des Kleingartenpachtvertrages.
Abs. 1.: Nach Mahnung.
Abs, 2.: Mahnung nicht nötig, weil " ... so schwerwiegende ...
... insbesondere ... -gemeinschaft ... so nachhaltig ... nicht zugemutet werden kann."
Da braucht man schon stichhaltige Begründung!
Wie kommt ihr bei diesem "Fall" auf § 9?
Bei uns kann der 1. Vorsitzende erst nach einstimmingem Beschluss der Vorstandsmitglieder kündigen, fristlos oder normal.
Privatkrieg ist fast ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft ohne Garten ist nicht im BKleingG.
Das muss man in der Satzung regeln.
Man kann dort ähnlich § 8 formulieren.

Euer Horst

Kaffi

Folgendes:
Immer erst Einspruch einlegen.
Bei uns in der Satzung steht folgendes:
Dem bisherigen Mitglied steht das Recht des Einspruches innerhalb
einer Frist von 10 Tagen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.Über den Einspruch entscheidet ein Ausschuss,der sich aus je einem Mitglied zusammensetzt,das von jeder Anlage auf der jährlichen Anlagenversammlung zu diesem Zwecke gewählt wird.
Dieses Mitglied darf weder dem Vorstand noch dem erweiterten Vorstand angehören.Über den Einspruch ist innerhalb vier Wochen
zu entscheiden;der Entscheid ist endgültig und ist dem Vorstand
und dem betreffenden Mitglied schriftlich zuzustellen.
Jetzt erhebt sich die Frage ob Ihr so ein Ausschuss habt der darüber entscheidet. Da wir in unserem Verein 9 Anlagen haben
entscheiden hier auch neun unabhängige Mitglieder.
MfG Kaffi

Online-Seminar am 22.05.2024

Bio-Dünger selbst herstellen

Beinwell, Rasenschnitt und Äste: der Kleingarten wirft viel Material ab. Wie Sie daraus Kompost herstellen und wie Jauchen, Tees und Wurmkompost sowie Mulchen den Boden und das Gemüse unterstützen, zeigt Melanie Schoppe in ihrem Vortrag.

Mehr Informationen 

Anzeige:
Floragard

Online Seminar - Stauden

Stauden im Kleingarten

Der Klimawandel verändert auch das Staudenbeet: längst funktioniert nicht mehr alles wie gehabt. Markus Finner von der Staudengärtnerei Gaißmayer stellt alternative Stauden vor, sowie bekannte Dauerbrenner, Raritäten und Besonderes.

Mehr Informationen

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...