hallo zusammen,

Begonnen von sonnenblune, 10. August 2012, 22:05:58

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sonnenblune

ich bin neu hier und habe eine Frage:
Bei uns in der Kleingartenanlage ist gestern aus der verschlossenen Hütte einer gartenfreundin ihr Geldbeutel entwendet worden. Das war der Anlass für eine längere Diskussion über: Wie offen muss eine Kleingartenanlage für die Öffentlichkeit sein.
Bei uns ist es so: Wir haben 4 Türen. Wobei eine direkt am Vereinsheim liegt, das Mo-Mi-Fr von 17:30 Uhr bis 21 Uhr und SA und So von 10-12 und von 17-21 Uhr von Mitgliedern bewirtschaftet wird. Diese Türe ist immer offen. Die anderen 3 Türen sind (eigentlich!) immer abgeschlossen.
Jetzt hat sich ein Dieb sehr dreist den Geldbeutel aus einer Hütte geholt, deren Pächterin außen am Garten die Hecke geschnitten hat. Er muss zur offenen (Das Vereinsheim war allerdings noch nicht geöffnet)Tür reingekommen sein und gezielt den Garten ausgesucht haben. Er wurde sogar noch von Zeugen im Garten gesehen. Es wurden Namen gerufen, dabei hat sich diese person schnell und gebückt aus dem Staub gemacht und zwar in richtung des östlichen Ausgangs, der immer zugeschlossen ist. Der Gartennachbar (bzw deren Mutter), der diesem Ausgang am nächsten liegt, hat nach Aufforderung von dem Täter (er war es, da er den gestohlenen Geldbeutel in der Hand getragen hat, was die Kinder gesehen haben)die Türe geöffnet und er hat in aller Ruhe die Flucht ergreifen können, da die Bestohlene es erst etwa 10 Minuten später bemerkt hat.
Jetzt meine Frage. unser Vorstand hat gemeint, die Anlage muss immer der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Langt es nicht, wenn die Anlage während der Öffnungzeiten des Vereinsheims geöffnet ist?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt. Vielen Dank im Voraus ???

Hardy