"Waldbäume" im Kleingarten

Begonnen von N. Lange, 04. September 2000, 18:07:15

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N. Lange

Bei uns wurden verstärkt Durchgänge von Seiten des Landratsamtes durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Mängel aufgelistet.
Als Mängel wird vor allem angesehen, wenn Nadelgehölze und Koniferen im Kleingartengelände wachsen. Nun wird im Ergebnis der Durchgänge unter Zwang gefordert, sämtliche dieser Bäume zu fällen. Obwohl es nicht von der Hand zu weisen ist, dass Nadelgehölze und fremdländische Zuchtsorten einen Kleingarten nicht gerade aufwerten, ist es nicht ersichtlich, warum jetzt sämtliche bestehenden Bäume gefällt werden sollen. Neupflanzverbot und Fällen nach und nach wäre ja verständlich. Doch warum solche Extremforderungen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Im Kleingartengesetzt kann man doch bezüglich der Gemeinschaftlichkeit keinen Passus finden, der solche Bäume ablehnt.

Horst

Waldbäume sind nach BKleingG indirekt verpönt.
Nach §1 (1) 1 dient der Kleingarten der gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Ereugung von Gartenbauerzeugn