Kleingärtnerische Nutzung

Begonnen von Wolfgang Schilling, 23. Oktober 2000, 17:52:39

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Wolfgang Schilling

Ich habe seit 1982 einen Kleingarten von ca. 400qm Größe an einem  Nordhang im Mittelgebirge. Diese Gärten wurden vor dem 2.Weltkrieg begründet . Der Grundeigentümer ist die Gemeinde.
Eine kleingärtnerische Nutzung ,dh. Anbau von Gemüse ist auf Grund der Lage und Bodenverhältnisse schwierig. Jetzt wird mit Hinweis auf das Bundeskleingartengesetz von mir gefordert 1/3 der Fläche für Gemüsebeete, 1/3 der Fläche für Obstbäume und Beerensträucher , der Rest ist für Erholungszwecke nutzbar.
Sollte diese Nutzung nicht eingehalten werden, soll mein unbefristeter Pachtvertrag gekündigt werden.
Fragen : 1. Ist das rechtlich zulässig. So steht das doch nicht im BKGG, oder sind hier sogenannte Kleingartenfundamentalistzen am Werk, die der Nachkriegzeit nachtrauern. Ich bin der Meinung, daß der gesamte kleingarten der Erholung dient, ob ich nun Blumen anpflanze oder Gemüse.
2. Wozu werden dann solche Flächen gerechnet wie Kompost ( Gemüse, Beeren oder Erholung  ? )
Ich bin der Meinung , daß man hier in erpresserischer Weise versucht mehr Pacht einzufordern.

 

Horst

Lieber Gartenfreund, bitte hier in " hinschreiben was man von Dir verlangt und wie man das begründet. Ist das Ansinnen von der Gemeinde oder vom Verein? Steht etwas von der komischen Drittelung in irgendeinem Dokument, z.B. in der Gartenordnung? Wir brauchen die Angaben, damit wir anderen Gartenfreunde helfen können.