Kleintierhaltung

Begonnen von Gerd Rosenthal, 04. Februar 2001, 19:11:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gerd Rosenthal

Ist es gestattet, zur Selbstversorgung,
im Kleingarten Kleintiere (z.B. Enten)
zu halten ? Und wo ist das Problem
rechtlich geregelt.

Iris

Hallo Gerd,

nach unserer Gartenordnung ist die Haltung von Tieren aller Art im Kleingarten verboten. Einzige Ausnahme bilden die Bienen.

Schade vielleicht, für den, der gern ein Karnickel oder ein Meerschweinchen sein eigen nennen würde.....aber gäbe es nicht dieses Verbot, stünden vermutlich Schweine, Rinder, Schafe und Pferde in den Gärten und die Konflikte wären vorprogrammiert.....

Viele Grüße, Iris

Horst, Nachtrag zum 4.9.

Hallo, die Ausführungen von Iris möchte ich ergänzen:

Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung (BKleingG §1 Abs.1 Nr.1;
BKleingG siehe www.gartenfreunde.de/kleingarten/bklg.shtml).

Für die neuen Bundesländer gilt in § 20a Nr.7 eine Sonderregelung: Dananch bleibt die Kleintierhaltung unberührt, soweit sie bis zum 3.10.1990 zulässig war, unter der Voraussetzung, daß sie in bescheidenem U