Gemeinschaftsarbeit

Begonnen von Uli, 22. März 2001, 12:53:31

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Uli

Hallo Gartenfreunde

Kurze Frage. "Kann man Vorstandsarbeit als geleistete Gemeinschaftsarbeit anrechnen?"

Danke für Euer Interesse

Horst

"Gemeinschaftsarbeit
dient der Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen"
steht in einer Mustergartenordnung unseres Landesverbandes.

Vorstandsämter sind Ehrenämter und der Zeitaufwand für ihre Tätigkeit ist (meistens) kostenlos. Auslagen werden erstattet. Manche Vorstände erhalten von der Mitgliederversammlung festgesetzte Aufwandsentschädiungen. Es gibt auch Vereine/Verbände, die ihre Vorstände von der Gemeinschaftsarbeit befreien. Das sollte in der Satzung des Vereins/des Verbandes stehen.

Euer Horst

Helmut Reger

Denkt bitte an das 630,- DM Gesetzt
Das Frage kann man nicht so einfach beantworten.
Wieviel Zeit verbringt euer Vorstand im Verein?
Wer ist im Vorstand tätig, Rentner?
Um Dir helfen zu können brauche ich mehr Info.
(hregerluebeck@aol.com)

In eigener Sache:
Lieber Horst, Du wirst meinen Eintrag sicherlich auch lesen,
teile mir bitte Deine e-mail Adresse mit, ich hätte noch
sehr viel mit Dir zu bereden.
Aus Deinen Beiträgen kann man ersehen das Du schon lange
als aktiver Kleingärtner am wirken bist.
Da auch ich sehr aktiv bi