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Begonnen von Bernd Golemo, 17. November 2001, 11:43:00

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Bernd Golemo

Werte Web-Master des Forum und werte Nutzer der einzelnen Foren,
habe gerade längere Zeit in den einzelnen Foren "geblättert" und bin dabei insbesondere in der Rubrik "Vereinsleben" auf folgende Problematik gestoßen, die sich wie ein roter Faden durch die einzelnen Beiträge zieht : bei Anfragen, insbesondere zu rechtlichen bzw. Auslegungsproblematiken von Satzungen, Ordnungen udm. ist eine Beantwortung dahingehende erschwert, weil für den "Beantworter/Ratgebenden" nicht erkennbar ist, aus welchem Bundesland der Republik die Anfrage gestellt wird. Die sich aus dem Vereinigungvertrag ergebenden Unterschiede im Kleingartenrecht (Bestandsschutz uam.) sind teilweise so erheblich, dass auf konkrete Anfragen leider oft nur "allgemein" geantwortet bzw. Rat gegeben werden kann.
Wäre das dazugehörige Bundesland des Anfragenden ersichtlich (ggf. sogar noch der Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband bzw. sonstige Verband) könnte m.E. "effizienter und zielorientierter" beantwortet werden. Zudem würde sich die Vergleichsmöglichkeit in der Rechtsauffassung sowie in Auslegungsfragen zwischen den einzelnen Bundesländern bezüglich des "Kleingartenwesens" deutlicher ergeben als es bisher möglich ist. Auch erforderliche Rückfragen in dieser Sache (Bestimmung des Bundeslandes, landesverbandes usw.) ließen sich dadurch reduzieren.
Wie sehen Sie diese Problematik ?
Über einen regen Info-Austausch wäre ich sehr verbunden.
MfG B. Golemo          

Horst

Liebe Gartenfreunde,
lieber Bernd Golemo.

Der Beitrag von Bernd spricht mir - und wohl uns allen - aus der Seele. Schon lange wollte ich einen ähnlichen Beitrag schreiben.

Bitte macht unbedingt folgende Angaben:
1. Bundesland
2. Texte unbedingt mit Anführungszeichen " ... " zitieren.
   Persönliche Meinungen kann man ja dann auch dazu geben.
   und
3. Wer nur schimpft, der bekommt es entsprechend zurück.
   
Ich habe es aufgegeben, mich zu ärgern, wenn ich auf Nachfragen keine Antwort erhalte.
Man weiß vorher nicht, mit wem man es zu tun hat.

Negativbeispiel ist für mich die Sache mit der Kündigung nach 50 Jahren.

Das meint vorerst
Horst