Gesetzliche Bestimmungen für den Kleingarten

Begonnen von Klaus Hoffmann, 09. Februar 2002, 16:37:00

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Klaus Hoffmann

In unserem Kleingartenverein wird verlangt:
1. 1/3 der Fläche Grabeland
2. Waldbäume müssen weg oder auf 3m Höhe gekürzt werden
3. Hecken dürfen nur eine Höhe von 1,40m haben
4. Im Kleingarten darf es nur 24qm überdachte Flächen geben
Wer kann mir mitteilen wo diese Forderungen gesetzlich
geregelt sind ?

Rainer Forbriger

Zu 1. Rahmenkleingartenordnung des jeweiligen Landesverbandes, meistens 1/3 Obst und Gemüse. Oft Privat-meinungen.
Forderungen und Praxis liegen sehr weit auseinander. Tendenz zur Freizeitnutzung â€" beetfrei, Wiese und Su-pergrill, pflegefrei.
In Sachsen haben alle zu überprüfenden Anlagen zwecks Gemeinnützigkeit o.k. erhalten.
Offiziell 40 % Obs