1/3 Anbaufläche

Begonnen von Thomas, 06. April 2002, 16:17:00

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Thomas

Liebe Gartenfreunde,
Wir haben ja, wie bei Ihnen sicher auch, die Verpflichtung, 30% des Bodens mit Obst und Gemüse zu bepflanzen. Da wir aber 5 alte Obstbäume im Garten haben, ist es schwierig, 30% Fläche zu finden, die genügend Licht haben, um Gemüse anzubauen. Unsere Frage ist nun, zu wieviel Prozent die Obstbäume mitberechnet weden. Dazu konnte uns noch niemand etwas sagen, und der Vorstand drückt sich auch um eine Antwort. Im Bundeskleingartengesetz habe ich nichts dazu gefunden. Wir wären wirklich sehr dankbar, wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank
Thomas

Eckhard

Hallo Thomas,
Das 30% mit Obst und Gemüse bepflanzt werden müssen, ist so nicht richtig. Das Kleingartengesetz und die Gartenordnung sagt eindeutig aus, dass die NUTZFLÄCHE 1/3 der Gartenfläche sein soll. Zur Nutzfläche gehören eindeutig auch jene Flächen die mit Obstbäumen und Beerenobst Sträuchern bepflanzt sind. da ich seit 10 Jahren schon fachberater bin und viele Wertermittlungen durchgeführt habe,weiß ich ganz genau wovon ich spreche. Ich hoffe, Dir mit dieser Auskunft geholfen zu haben.