1/3 Anbaufläche

Begonnen von Thomas, 06. April 2002, 16:17:00

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Thomas

Liebe Gartenfreunde,
Wir haben ja, wie bei Ihnen sicher auch, die Verpflichtung, 30% des Bodens mit Obst und Gemüse zu bepflanzen. Da wir aber 5 alte Obstbäume im Garten haben, ist es schwierig, 30% Fläche zu finden, die genügend Licht haben, um Gemüse anzubauen. Unsere Frage ist nun, zu wieviel Prozent die Obstbäume mitberechnet weden. Dazu konnte uns noch niemand etwas sagen, und der Vorstand drückt sich auch um eine Antwort. Im Bundeskleingartengesetz habe ich nichts dazu gefunden. Wir wären wirklich sehr dankbar, wenn uns jemand helfen könnte.
Vielen Dank
Thomas

Eckhard

Hallo Thomas,
Das 30% mit Obst und Gemüse bepflanzt werden müssen, ist so nicht richtig. Das Kleingartengesetz und die Gartenordnung sagt eindeutig aus, dass die NUTZFLÄCHE 1/3 der Gartenfläche sein soll. Zur Nutzfläche gehören eindeutig auch jene Flächen die mit Obstbäumen und Beerenobst Sträuchern bepflanzt sind. da ich seit 10 Jahren schon fachberater bin und viele Wertermittlungen durchgeführt habe,weiß ich ganz genau wovon ich spreche. Ich hoffe, Dir mit dieser Auskunft geholfen zu haben.  

Thomas

Danke Eckhard für deine Nachricht, doch wie wird denn nun ein Obstbaun berechnet? Der Durchmesser der Krohne doch sicher nicht. Und das konnte mir ebend noch niemand sagen. Aber ich hoffe noch immer.
Thomas

Eckhard

Hallo Thomas,
da bei der Werermittlung die unter den Bäumen sich befindenden Kulturen nicht bewertet werden dürfen !!!!gilt als zu bewertende Fläche eindeutig die Krone!!! Die wird im gesamten Landesverband Westfalen - Lippe so gehandhabt.
Das gleiche gilt auch für Beerensträucher. Eine Frage bei Deinem zuständigen Verband wird das sicherlich bestätigen.
Gruß Eckhard

Thomas

Vielen Dank Echhart, hast muns sehr geholfen. Thomas

Horst

Hallo;
Kleingartenvereine zählen neben den Obst-
und Gartenbau-Vereinen zu den Organisationen
des Freizeit-Gartenbaus,
obwohl das einige nicht wahr haben wollen.

Dazu Interpretationen § 1 (1) 1. BKleingG:

1. "Nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung,
    insbesondere Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen
    für den Eigenbedarf,"

    GÄRTNERISCHE Nutzung ist die
    Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen
    pflanzlichen  Produkten, wie Schnittblumen
    (Waldbäume mit Einschränkung weil sie nicht zum  
    Gartenbau, sondern zur Forstwirtschaft gehören.
    Rasen wird der Erholunganutzung zugerechnet)

"und"

2. "Erholung"

   ERHOLUNGS-Nutzung bedeutet
   Wiederherstellung des normalen Kräftezustandes und
   des geistigen-seelischen Gleichgewichts.
   Die Erholung erfolgt mannigfaltig durch Gartenarbeit
   oder durch Ruhe und Entspannung
   (Hierzu zählt flächenmäßig Rsenbewuchs:
   Darf jedoch nicht überwiegen). Gartenarbeit =
   die "Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen"
   ist auch Erholung. Auch das wollen einige
   nicht wahr haben.

Zu obigen Beiträgen:
 Eine Verpflichtung auf 30 % Obst- und Gemüse oder
 einer  "Nutzfläche" von 1/3 des Gartens steht nicht
 im BkleingG.  Das obliegt der Verantwortung
 der Vereine, der Verpächter, der Verbände unsw. -
 und das ist sehr unterschiedlich.
 Die Vorgaben sind aber Bestandteile der
 Pachtverträge  und damit einzuhalten.

Wen es interessiert, dem kann ich ein Blatt
mit Interpretationen als Anhang
zur E-Mail übersenden.

Grüße von
Horst

Horst

Hallo;
bei der Emittlung von Flächen von Anpflanzungen
gilt die senkrechte Projektion auf den Boden,
auf die Fläche.

Obstbäume und Beerensträucher:
Umfang der Kronen, weil sich Obst und Beeren
in den Kronen befinden.
Der Rasen unter den Kronen der Obstbäume und der Beerensträucher zählt dann nicht zum Rasen.
(Sonderfall Obstbäume in bzw. zwischen Gemüsebeeten:
Hier würde ich nur die sogenannte Baumscheibe nehmen,
d.h. aufhören wo das Gemüse beginnt)

Gemüse:
Fläche der Beete mit Gemüse

Rasen:
Freie Flächen mit Rasen

Zierpflanzen:
Wie Obstbäume und Beerensträucher.

Im Prinzip entspricht das der Meinung von Eckhard.
Was meint Ihr?

Euer
Horst

Georg Meuser

Hallo Horst, in unserer Kolonie stehen wir vor den gleichen Problemen der Gleingärtnerrischen Nutzung.Würde mich sehr über Ihre E-mail über die Interpretation freuen.
MfG

Georg Meuser

Eckhard

Hallo Horst,
danke für Deine Zustimmung. Aber ein Punkt stört mich doch sehr : Ist es sinnvoll unter Bäumen überhaupt es zu pflanzen, und schon garkein Gemüse. Ei guter Gärtner wird sowas auch nicht tun. Rasen und evtl Blumen ( einjährige und / oder spezielle zur Schädlingsabwehr) mal ausgenommen.
Nicht für ungut, aber ich als fachberater sehe das so.
Gruß Eckhard

Horst

Guten Morgen aus Bayern.

Gemüse am Baumstamm, igitt!
Ich sehe das auch so.
Ich habe einen Kompromiß vorgeschlagen,
wie man einem Gartenfreund sein geliebtes Gemüse
 u n d  seinen herrlichen Obstbaum anrechnen kann.
Manchmal entfernt man Rasen in Nähe eines Baumes
um Gemüse anzubauen. Da wird man den herrlichen Baum
stehen lassen.

Mein Kompromiß, genau gelesen, sieht so aus:
Kein Gemüse im Bereich der Baumscheibe.
Ist die Baumscheibe so groß wie der Kronenbereich
dann ist die Sache sowieso klar.
Ist die Baumscheibe kleiner als der Kronenbereich,
dann schon Gemüse anrechnen im Grenzbereich wischen Baumscheibe und Kronenbereich.

Gemüse am Baumstamm wäre §§-mäßig schon ein
sogenannter Bewirtschaftungsmangel.

Bis zum nächsten Mal
Horst

Oswin

Hallo Horst<br />
Die Interpretationen sende mir bitte zu, <br />
<br />
Mit gärtnerischen Gruss<br />
Oswin<br />
<br />
seid diesem Jahr 2. Vorsitzender im KGV, und brauche viel Info, da ich von meinen Vorgänger nichts bekommen habe<br />

Topp. Hartmut


Erika

Mich interessiert die Interpretation zur gärtnerischen Nutzung von Horst, würde sie gerne als E-Mail erhalten.

Erika

Danke Horst, für die Interpretation, sie hilft mir weiter

daniel


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