Gemeinschaftsdienst

Begonnen von Joerg, 02. August 2002, 21:17:00

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Joerg

Ich möchte gerne Gemeinschaftsdienst leisten,was mir ja auch von meinen Beiträgen einbehalten wird,aber mein Gemeinschaftsleiter,oder einer der Obleute informiert einen wenn Gemeinschaftsarbeiten stattfinden,müssen diese nicht öffentlich ausgehängt werden(Termine usw.)im Schaukasten?????? Gibt es hierfür im Bundeskleingartengesetz eine klare Reglung?

Tom

Hallo Jörg !<br />
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Das Bundeskleingartengesetz regelt die Gemeinschaftsarbeiten nicht. Regelungen hierzu sollten sich in der Rahmengartenordnung Deines Landsverbandes und in der Gartenverordnung Deines Vereines finden (beides solltest Du bei der Übernahme Deines Gartens erhalten haben). Leider sind diese Regelungen meist recht pauschal gehalten. Genaueres wird dann jährlich auf der Mitgliederversammlung beschlossen (Anzahl der Stunden und Ausgleichsbetrag). Wahrscheinlich wirst Du aber weder in der Gartenordnung Deines Vereines noch in der Rahmengartenordnung Deines Landesverbandes Regelungen zur Veröffentlichung von Arbeitseinsätzen finden. Das die Arbeitseinsätze veröffentlicht werden, gehört zur Selbstverständlichke