Amtsniederlegung

Begonnen von Burchard, 30. Mai 2003, 11:11:00

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Burchard

Hallo - hier mal eine "rechliche" Frage.<br />
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Auf einer Mitgliederversammlung, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwidchen dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Streit eskaliert derart, daß der Vorsitzenden sein Amt niederlegt. <br />
Wie sieht jetzt die rechtliche Situation aus, wenn der stellvertretende Vorsitzenden (der ja jetzt Vorsitzender ist) ebenfalls sein Amt niederlegt.<br />
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Kann der Stellvetreter überhaupt? sein Amt niederlegen wenn der Vorsitzende bereits ausgescheiden ist? <br />
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Reicht für die Wirksamkeit des Rücktritts eine mündliche Erklärung und gegen wen muß diese Erklärung gerichtet sein - dem Vorstand oder den Mitgliedern?  <br />
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Neuwahlen können ja erst auf einer neuen Versammlung duchgeführt werden, da kein entsprechedner Tagesordnungspunkt für die aktuellen Versammlung vorgesehen war.<br />
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Wenn beide Rücktritte wirksam sind - wer führt dann die Vereinsgeschäfte - in Regelfall sind weder Schriftführer noch Kassierer  dazu berechtigt?<br />
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Eine Rücknahme der Amtsniederlegung (vom Vorsitzenden) ist rechtlich ausgeschlossen - habe ich zumindest so im Vereinsrecht gefunden.<br />
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Hatt jemand schon mal eine solchen Fall in der Praxis erlebt?<br />

Re(e) Bell

Hallo Burchard, um Deine Fragen zu beantworten muss man die Regelungen Euerer Satzung kennen.<br />
Wer ist Vorstand nach § 26 BGB ?<br />
Als Mitglied eines Vorstandes kann man sich schadensersatz-pflichtig machen, wenn man "zur Unzeit" zurücktritt.<br />
Wenn also wichtige ( den Verein sonst schadende ) Entscheidungen zu treffen ist, darf man den Verein nicht "führungslos" machen.<br />
Ob dies bei Euch durch den Rücktritt sowohl des Vorsitzenden als