Gesetzliche Vorschriften ohne Sinn???

Begonnen von Lynn, 03. März 2004, 18:59:00

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Lynn

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,<br />
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tja, hätte ich nicht gedacht, dass auch ich mich um Hilfe in diesem ganz hervorragenden Forum bemühen müsste...<br />
Es geht mir um Folgendes: Lt. Bundeskleingartengesetz (hoffe, das stimmt), ist das Befahren der Wege innerhalb einer Kleingartenanlage verboten. Natürlich verstehe ich, dass der Erholungswert erheblich gestört wäre, würde ständig Motorenlärm von Kfz - oder deren Benzingestank, die eigentlich gute Luft und Ruhe einer solchen Anlage zunichte machen. Das Befahren mit einem Fahrrad ist sicher wohl nicht verboten, da dies ja kein Motorfahrzeug ist - das ist auch klar.<br />
Nun habe ich gar keinen Wagen, es fährt auch keiner mit einem solchen in die Anlage, aber Fahrradfahrer selbstverständlich schon - ja, und ich. Mit meinem kleinen Elektroroller, den ich extra deshalb gekauft habe, weil er weder Krach macht, noch stinkt. Unser Vorstand nun sprach mich heute an, und sagte mir, bei ihm hätten sich einige beschwert, weil ich mit meinem Elektroroller zu meiner Parzelle fahre. Ich möchte hierzu sagen, dass ich eine Knöchelverletzung habe, die es mir leider nicht ermöglicht, die Pedale eines Fahrrades zu treten.<br />
Auf meine Frage nun, inwiefern ich denn wen belästigen würde, welche Leute dies wären, die sich beschwert hätten, wich er aus, und berief sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass Motorfahrzeuge grundsätzlich nicht gestattet wären. Nun sehe ich dies so, wie dies wohl jeder vernünftige Mensch sehen würde, der im Laufe der Zeit die Erfahrung macht: der Fortschritt kommt - aber die Anpassung der Gesetze lässt - wie immer - auf sich warten. Ich sehe absolut keinen Grund, weshalb ich mit einem kaum hörbar surrenden, nicht nach Benzin stinkenden Gefährt nicht zu meinem Garten fahren soll. Zumal ich auch noch sehr langsam fahre - manchmal werde ich sogar von anderen Gartenfreunden auf ihrem Fahrrad überholt.<br />
Es besteht nun ein Zwischenpächterverhältnis - so habe ich mich an die nächst höhere Stelle gewandt, weil ich keine Lust habe, mich mit dem sturen Vorstand herum zu streiten. Ein netter Mensch bei unserem Verband nun, dem ich mein Ärgernis schilderte, sagte mir, er sehe auch keinen Grund, weshalb ich nicht mit meinem Elektroroller zu meiner Parzelle fahren solle, da er weder eine Lärm- noch eine Geruchsbeeinträchtigung erkennen könne, und ich solle dies ruhig weiter tun. Nun frage ich mich: kann ich mich nun wirklich darauf verlassen, dies tun zu dürfen?<br />
Ich möchte noch hinzufügen, dass unser Vorstand, der mir das Befahren mit meinem Elektroroller verbot, es mit anderen Vorschriften nicht so genau nimmt. Zum Beispiel mit den Hecken, die innerhalb der Anlage fast allesamt eine Höhe von 1,20 (oder sind&#39;s 1,10)? Meter weit überschreiten. Müsste er da nicht, wenn er&#39;s schon so genau nimmt mit der rechtlichen Seite, auch das Herunterstutzen der Hecken verlangen? Oder ist hier ein rechtsfreier Raum, wo ein Vorstand nach Gutdünken dem einen etwas verbieten, und dem anderen etwas erlauben kann? Oder gibt es auch hier Menschen, die gleicher sind als Gleiche...?<br />
Für Eure kompetente Hilfe sehr dankbar ist Lynn
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