Gemüseanbau.. Badewanne im Garten.. -> Kündigung ?

Begonnen von Bine, 03. Mai 2004, 01:40:00

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Bine

In unserer Kolonie geht es hoch her, seit wir eine Gartenbegehung durch den Gartenfachberater des Bezirksverbandes hatten. Dort wurde für jeden Garten eine Mängelliste erstellt. Diese Mängel sind in gesetzter Frist zu beheben, sonst droht Kündigung. Nun meine Fragen:<br />
1. warum zählt im Kübel angebautes Gemüse nicht? <br />
2. Warum wird kleinkrämerisch auf die vorgeschriebene Quadratmeterzahl mit EINJÄHRIGEM Gemüse geachtet, aber die Anzahl der Obstbäume, -sträucher, Erdbeeren, Rhabarber etc. bleibt unbeachtet.<br />
3. Wen stört eine Badewanne im Garten? Bzw. wo steht, daß sie nicht im Garten stehen darf? Früher war es Gang und Gebe, daß so ein Ding da war, und ich nutze sie sehr gerne, für wohltemperiertes Wasser, um besagte Kübel zu bewässern. Nun soll ich stattdessen Tonnen aufstellen. Hat jemand eine Idee, wie das zu umgehen ist? Die Badewanne ist praktisch, weil niedrig und halb eingegraben.....<br />
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Danke für Tips, Meinungen und Paragraphen....<br />
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Bine