Badebecken im Kleingarten

Begonnen von Dieter, 07. Juli 2005, 21:50:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dieter

Hallo Gartenfreunde,
in unserer Kleingartenanlage stellte ein Gartenfreund ein aufblasbaren Pool auf, mit einem
Fassungsvermögen von mehr als 3 Kubikmeter,als Vorstandsmitglied gab ich Ihm zu verstehen, das dass laut Bauordnung unzulässig ist und solche Maßnahmen beim Vorstand beantragt werden müssen.
Eine schriftliche Aufforderung mit einer Frist von sieben Tagen zur Nachreichung der o.g. Maßnahme wurde Seinerseits ignoriert.Wie würdet Ihr euch Verhalten, welche Maßnahmen sollten u. können ergriffen werden. Bin gespannt auf Eure Meinung u.
Ratschläge.

Mit freundlichen Grüssen
Dieter

markus

Hallo Dieter,
ich finde Deine Maßnahmen etwas "überzogen". Ein aufblasbarer Pool ist keine bauliche Veränderung. Anders sieht es mit den Pools aus, die eine starre Aussenwand haben. Da würde ich Dir recht geben.
Wie sieht es bei Euch mit einem Partyzelt aus? das sind meist 9m² "überbaute" Fläche, evtl. sogar 18m². Sind die auch nicht erlaubt?
Sorry, aber da muß ich schmunzeln.
Wie es rechtlich aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Gruß Markus

Uwe