Schätzungsbetrag überbieten

Begonnen von Gunnar, 26. Juli 2005, 21:09:00

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Gunnar

Kann man auch mehr Geld verlangen als auf dem Schätzprotokoll steht?

Re(e)Bell

Hallo Gunnar,
das ist eine wirklich interessante Frage, die alle Kleingärtner interessieren sollte.
Wichtig ist auch, welche Vorschriften dein Pachtvertrag genau enthält.
Ich stelle die Frage mal etwas abgewandelt.
Sind die im Pachtvertrag enthaltenen Regelungen, wonach man nur Anspruch auf eine Entschädigung nach den sogenannen Schätzungsrichtlinien hat, gültig ?
Zum Verständnis: die Schätzungsrichtlinien enthalten häufig Regelungen über den Wert der Laube und den Bewuchs welche von den üblichen Werten nach unten abweichen.
Ich würde zunächst dazu raten, ein Wertgutachten eines öffentlich vereidigten Sachverständigen einzuholen um den Unterschied zu klären. Außerdem müßte natürlich ein Nachfolger bereit sein, den höheren Preis zu zahlen.
Re(e)Bell

arno