Warum Verbot der Kleintierhaltung?

Begonnen von AbisZ, 04. Juli 2006, 16:47:00

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AbisZ

Moin Moin liebe Gartenfreunde

In einer Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde heißt es:

"In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung grundsätzlich nicht erlaubt. (...) Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassegeflügel. Eine solche Hobbykleintierhaltung ist in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt."

(http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5303&action=showArticle&articleNr=996)

Kann mir einer sagen, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Verbot genau beruht?
Im BKleinG steht zur Kleintierhaltung meines Wissens nur, daß diese in den neuen Bundesländern wie vor dem Beitritt handzuhaben ist - nicht aber, daß sie in den Altländern verboten ist.


Mich würden auch die Einschätzungen anderer Gartenfreunde zum Thema Kleintierhaltung interessieren - ich halte besonders die Kaninchenhaltung für sehr wohl im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung für sinnvoll, denn

1. dient der Kleingarten der Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, zu denen nuneinmal auch tierische Produkte gehören

und

2. sorgen Kaninchen für die Bereitstellung wertvollen Düngers - und somit für den Erhalt fruchtbaren Gartenbodens.

Schließlich ist das Ganze

3. ein erholsames Hobby, wie jeder Kaninchenzüchter bestätigen wird.


Daß hier nur ein maßvoller Umfang der Tierhaltung thematisiert werden soll, sei als Selbstverständlichkeit betont.

Schöne Grüße

Uwe

Lieber AbisZ (komischer Name)

Eine Kleintierzucht, wie zum Beispiel Kaninchen, produzieren keine Gartenerzeugnisse (Obst und Gemüse) die für den Eigenbedarf genutzt werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, Das ein Züchter im Jahr 30 Kaninchen züchtet und die dann selbst verwertet, ausserdem wieviele Tiere muß ich haben die eine brauchbare Menge Dünger erzeugt? Ein Vorstand kann auch nicht beurteilen, ob die Tiere, artgerecht gehalten werden und ob sie, wie vorgeschrieben, geimpft und beim Veterinäramt gemeldet sind. Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf. Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei den, sie laufen frei herrum.

Gruß Uwe  

Eckhard

Hallo A-Z ler! Lieber Uwe!

Uwe hat es gesagt: Was im Kleingarten geht, bestimmen die Vorstände. Nicht die Devise – erstmal ist jede Art von Freizeitnutzung im Kleingarten  ( Freizeitnutzung ist gärtnerische Nutzung!) möglich , sie muß nur Nachbar- und umweltverträglich sein  ( wie es eigentlich sein sollte) -- sondern – da könnte ja Jeder kommen -  herrscht in den Vorständen vor.

Maßgebend sind die jeweiligen Pachtverträge. Was da steht, gilt. Meißt steht dort aber, dass Kleintierhaltung vom Vorstand genehmigt werden muß.
Und schon sind wir wieder am Anfang der Geschichte.

Diskussionsvorschlag: Wegen Gemeinnützigkeit stehen in den Satzungen auch Sätze wie  
,, Die Jugend an das Kleingartenwesen heranführen"

Wenn unser Kaninchen-Liebhaber vorschlägt. Sein Hobby auch zur Jugendarbeit einzubringen und sich  selbst dort ehrenamtlich einbringt, könnte man den Vorstand  unter Umständen überreden.   Oder?

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

AbisZ

Moin Uwe!

"Eine Kleintierzucht, wie zum Beispiel Kaninchen, produzieren keine Gartenerzeugnisse (Obst und Gemüse) die für den Eigenbedarf genutzt werden sollen."

Wenn Gartenerzeugnisse nur Obst und Gemüse sein sollen, wie Sie sagen - wo bleiben da die Würzkräuter? Kümmel oder Dill sind weder Obst noch Gemüse, in meinem Garten aber selbstverständlich vorhanden.
Ich baue übrigens auch Färber- und sogar Faserpflanzen an - für den Eigenbedarf und ohne Probleme mit meinem Vorstand (mit dem ich - am Rande bemerkt - insgesamt sehr zufrieden bin: Horroprprobleme, wie man sie hier teilweise zu lesen bekommt, sind mir völlig fremd. Gottlob!).
Zierpflanzen (Schnittblumen) hätten gemäß Ihrer Prämisse im Kleingarten dann auch nichts zu suchen, genau genommen - sind weder Obst noch Gemüse.

"Ich kann mir nicht vorstellen, Das ein Züchter im Jahr 30 Kaninchen züchtet und die dann selbst verwertet, ausserdem wieviele Tiere muß ich haben die eine brauchbare Menge Dünger erzeugt?"

Wenn ich einen Rammler und ein bis zwei Häsinnen halte, dann werde ich im Jahr in etwa zweieinhalb Dutzend Kaninchen mästen können. Macht bei einer mittelschweren Rasse etwa 60 kg Fleisch - und damit in etwa das, was eine kleine Familie bei mäßigem Fleischkonsum so in etwa im Halbjahr vertilgt. Laut Haushaltsbuch meiner Frau sind es weit mehr... und nicht zu vergessen die Kanickelbraten, welche man so an Nachbarn vergeben würde.

An Dung erbringt so eine kleine Kaninchenzucht laut Fachliteratur etwa genug für 800 qm Nutzfläche - also genau das, was ich und mein gleichgesinnter Nachbar an Biodung benötigen.

"Ein Vorstand kann auch nicht beurteilen, ob die Tiere, artgerecht gehalten werden und ob sie, wie vorgeschrieben, geimpft und beim Veterinäramt gemeldet sind."

Ein Vorstand kann in der Regel gar nichts beurteilen, was nicht rein vereinsrechtlich ist. Ich ziehe in meinem Schrebergarten Kräuter und Stauden, von denen auch gelernte Gärtner typischerweise nie etwas gehört haben bzw. von deren Kultur die gar nichts wissen, etwa Yams oder Maca, Soja usw., von Germer, Alrunken usf. gar nicht zu reden. (ok, ich bin Kunde bei "Rühlemann's")
Ob die Kaulquappen in meinem Teich "artgerecht gehalten" sind, wissen die auch nicht, könnens auch nicht und niemand erwartet es von denen. Der durchschnittliche Kleingartenvorstand wird - so meine These - nicht einmal einen Goldfisch von einem Koi untersxcheiden können, gar deren zoologischen Namen kennen. Soll ich die noch mit spezieller Anmeldung meiner Schlammpeitzger belästigen?
Eine Impfpflicht gibt es bei Kaninchen nicht und dem Veterinäramt muß das auch nicht gemeldet werden.

"Diese ganzen Dinge fangen beim Kaninchen an und hören bei Schweine auf."

Widerspruch: Kleintierhaltung ist Dies, Großviehhaltung ist Das. Der Unterschied ist ganz klar erkennbar.

"Deshalb sage ich "keine Kleintierhaltung in Kleingärten". Gegen Hunde und Katzen habe ich nichts, es sei den, sie laufen frei herrum."

Das nenne ich: Weglaufen vor möglichen Problemen - und ein Gutteil Ahnungslosigkeit.
Nix für ungut - ich wollte ein Stimmungsbild und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Ausführungen.







Moin Eckhard!

"Uwe hat es gesagt: Was im Kleingarten geht, bestimmen die Vorstände. (...)

Klar - so erfuhr ich es ja selbst von meinem Vorstand - und formal gesehen hat der wohl recht.
Darum ja meine Frage nach dem "Warum?".

"Maßgebend sind die jeweiligen Pachtverträge. Was da steht, gilt. Meißt steht dort aber, dass Kleintierhaltung vom Vorstand genehmigt werden muß."

Das mit der Genehmigungspflicht steht auch bei uns im KGV in der Gartenordnung. Dadurch kam ich doch erst auf den Trichter - denn was genehmigungspflichtig ist, ist auch genehmigungsfähig. Andernfalls wären die ganzen Absätze zur genehmigungspflichtigen Kleintierhaltung und zu Art und Umfang völlig überflüssig - dann reichte nämlich der Passus: "Kleintierhaltung ist verboten. Ausgenommen ist die Bienenhaltung, die vom Vorstand zu genehmigen ist." In meiner Gartenordnung finde ich jedoch einen ganzen Abschnitt mit sieben Absätzen dazu.

"Wenn unser Kaninchen-Liebhaber vorschlägt. Sein Hobby auch zur Jugendarbeit einzubringen und sich selbst dort ehrenamtlich einbringt, könnte man den Vorstand unter Umständen überreden. Oder?"

Wäre ja schön. Mein unmittelbarer Gartennachbar war jedenfalls - und das, obschon er einen sehr penibel gepflegten fast reinen Ziergarten unterhält - zu meiner freudigen Überraschung ganz angetan von meinen Tierhaltungsplänen. Was hätte sein Enkel Freude an den Tieren! (was ich mit denen vorhätte, würden die Lütten ja selbstverständlich nicht mitbekommen) Auch meine anderen Nachbarn hatten keinerlei Bedenken. Ganz im Gegenteil: man verwies mich auf andere Gartenfreunde, welche ebenfalls seit x-Jahren Kaninchen halten (es gibt die Altbestandsklausel) und bei denen man es von außen gar nicht merkt, daß sie Tiere halten - weil die eben nicht stinken, Ratten anlocken und dergleichen. Auch unser Obmann hatte keinerlei Bedenken - der kennt mich ja mittlerweile und weiß, daß ich zwar ein "Öko" bin, aber täglich im Garten, zuverlässig, tüchtig bei der Germeinschaftsarbeit, für Probleme ansprechbar, dazu verbriefter Fachberater und Schätzer usw. usf.
Allein - es nützte alles nichts: der Vorsitzende las mir - als ich brav wegen der Tierhaltung meine Genehmigung und wegen der Ställe meine Baugenehmigung haben wollte - etwas aus einem Kommentar zum BKleinG vor und beschied mein Anliegen abschlägig.



Herzlichen Dank erstmal für Ihre Kommentare - auf weitere bin ich gespannt!

... und es bleibt die Frage nach der konkreten Rechtsgrundlage und dem Grund dafür.

Schönen Gruß und frohes Gärtnern!

Eckhard

Lieber Kaninchenfreund!
Es geht  hier offensichtlich gar nicht um Sachargumente dafür oder dagegen, sondern dass einerseits der BDG in seinen Veröffentlichungen tatsächlich solche Kommentare schreibt
(eine Meinung als Vorschrift tarnt) und andererseits  Vereinsvorstände meinen , sie seien daran gebunden.

Man in Deutschland bei Kleingärtnern eher  meint alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sei verboten.
 
Das entscheidende ist, dass Pachtverträge zivilrechtlich beurteilt werden. Es besteht kein öffentliches Interesse für Kaninchenhaltung
Der Verpächter ist frei in seiner Entscheidung.
 Mit freundlichen Grüßen
Eckhard


AbisZ

Moin Moin Eckhard,

Dank für Ihre Antwort.

"Es geht hier offensichtlich gar nicht um Sachargumente dafür oder dagegen, sondern dass einerseits der BDG in seinen Veröffentlichungen tatsächlich solche Kommentare schreibt
(eine Meinung als Vorschrift tarnt) und andererseits Vereinsvorstände meinen , sie seien daran gebunden."

Doch - es geht mir sehr wohl um Sachargumente für oder gegen die Kleintierhaltung im Kleingarten. Denn sowohl BDG als auch mein mich vertretender Vorstand sind für die Mitglieder da - einerseits - und an Recht und Gestz gebunden - andererseits. Beiderlei Vorstände sind nicht von irgendeinem Herrgott eingesetzt - Meinungen lassen sich durch Argumente ändern. Oder: Deligierte lassen sich (ab)wählen.

"Man in Deutschland bei Kleingärtnern eher meint alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sei verboten."

So schlimm sehe ich das nicht.
Wie erwähnt: ich bin mit meinem Vorstand sonst ganz zufrieden.
Vielleicht liesse sich was machen, wenn ich die Rechtsgrundlage kennen würde. Auch Pachtverträge sind nicht in Stein gemeißelt für die Ewigkeit. Zeiten ändern sich.

"Das entscheidende ist, dass Pachtverträge zivilrechtlich beurteilt werden. Es besteht kein öffentliches Interesse für Kaninchenhaltung"

Kein öffentliches Interesse? Wer sagt das?
Das mag in den sechziger Jahren so gewesen sein, auch in den Jahren daraufhin.
Mittlerweile ist es aber so, daß Lebensmittelskandale sehr wohl ein "Zurück zum eigentlichen Kleingärtnern" aktuell erscheinen lassen. Nicht zu vergessen die Massen von Zuzüglern aus anderen Regionen (Spätaussiedler aus Rußland oder Polen, Türken etc.), die allesamt die Kleintierhaltung als Selbstverständlichkeit kennen.

"Der Verpächter ist frei in seiner Entscheidung."

Wie schon erwähnt: Altbestände genießen bei uns Bestandsschutz und es gibt Kaninchenhalter zu Genüge. Mit dem Dauer(!)pachtvertrag hat es gar nichts zu tun.
Irgendwann muß es ein Umschwenken gegeben haben - daher meine Frage: wann und warum?

Es wäre schön, noch weitere Stimmungsbilder zu erhalten.
Denn Paragraphen lassen sich nicht nur biegen, sondern auch ändern.

Es bedarf nur der nötigen Masse.

Schönen Gruß, hoffentlich gibts bald mal Regen.



Eckhard

..... Du hast die Fragen eigentlich selbst beantwortet. Das Vereinsrecht ist  sehr demokratisch und lässt Gott sei Dank viel Spielraum.
Im Zivilrecht ist vieles möglich. Auch ein Wohnungsvermieter darf einen Mietbewerber ablehnen, wenn der nur einen Hund oder Katze mitbringt, oder, weil ihm seine Nase nicht passt. Da braucht es keine Gesetze
Durch sehr schlechte Öffentlichkeitsarbeit des BDG und seiner Landerverbände (gerade wurde mal wieder ein Vorstoß zu einem gemeinsamen infoblatt für alle Gärtner gekippt)
sind gerade viele Neugärtner, die aus anderen Sprachräumen zu uns kamen schlecht informiert .
Der Rückzug ins Private -  und damit die Zunahme der nur-Freizeitgärten in den Anlagen setzt sich fort.

Es ändert sich ständig etwas im gesellschaftlichen Weltbild. Rechtsprechung ist da mitten drin.
Das die Organe der Vereine selbstverständlich nur dienende Funktion haben, wird gerade von  vielen Mitgliedern nicht gesehen.
Viele wollen auch im Vorsitzenden den Chef für alle Angelegenheiten haben.

Heute soll Gewitter kommen
Gruß Eckhard

Uwe

Lieber AbisZ

Deine Aufzählung von denn Gewürzkräutern, die nicht zu Obst und Gemüsegehören, finde ich Haarspalterei. Blumen zählt man zur Erholung (1/3 Regelung, soweit dazu. Natürlich brauchen Kaninchen nicht geimpft oder gemeldet werden, das dachte man aber auch im letzten Jahr bei Geflügel. Es ist mir auch klar, das Schweine, zu Großtiere, zählen. Aber es gibt auch die Minischweine (keine Meerschweinchen), ab wann zählen diese zu Großtiere? Über Fische im Gartenteich möchte ich jetzt nicht reden, aber die meisten Aquarien zuhause, sind meistens, deutlich kleiner als die Gartenteiche. Die Kaninchen müssen ja auch irgendwo untergebraucht werden, wo sind die Tiere den bei ihnen untergebracht ohne die zulässige 24qm zu überschreiten. Und wie trennen sie denn doch so brauchbaren Dünger von Stroh oder Holzspäne, Oder kommt alles zusammen auf den Acker?
Das sind alles Fragen die die meisten Vorstände nicht wissen, aber bei eine Kanickelzucht im Garten wissen müßten.

Gruß Uwe

Eckhard

Da irrt der Uwe.

Blumen, wie Kräuter oder Duftpflanzen, Ziersträucher gehören zur ,,gärtnerischen Nutzung".
Die ,,Erträge" beschränken sich nicht auf Obst und Gemüse.
Siehe Kommentare zum BKleinGG
Gruß Eckhard

ilex

Hallo Gartenfreunde,
warum entfernt ihr euch von der eigentlichen Frage?
Ich - "12-Jahre gebeutelter-Gemeinschafts-Chef" habe mit den "Tierfreunden" ein "leicht" angespanntes Vehältnis: warum? Bei einigen dieser Gartenpächter (nicht-freunde!!!) musste ich  feststellen, dass sich u.a. auch andere Tiere zusätzlich eingefunden haben (graues Fell, kurze Beine, mal klein, mal weniger klein -u.a. Ratten ).Unsere Gartengemeinschaft muss sich wieder einmal mit so einer "tollen" Tierhaltung befassen - Folge: rund 1.000.---@ mal wieder Entsorgungskosten zu Lasten der Gemeinschaft (Anmerkung: der G-Pächter ist plötzlich verstorben).
Mir soll jetzt bloß keiner kommen und sagen, er wäre der "beste Tierhalter aller Zeiten" - Fakt ist: von unseren 10 Tierhaltern (erlaubt!?) werden wir uns am Ende noch negativ umgucken - sie verschwinden -in der Regel "biologische Entsorgung", und schon haben wir als Gartengemeinschaft das finanzielle Problem.
Allein aus diesem Grunde bin ich gegen Kleintierhaltung in unsren Gartengemeinschaften.
Die sog. "anständigen Tierzüchter/-Halter" mögen nun jammern - entscheidend ist das Gesamtinteresse!

Und - Uwe hat eingangs dieses Forums exakt die Ausführungen gemacht, die ich vollinhaltlich unterstütze!!!

Gruß

ilex

AbisZ

Hallo ilex,

Wessen Gartennutzung - warum auch immer - Ratten anzieht, der gehört dafür zur Verantwortung gezogen. Die meisten Verstorbenen haben Angehörige - und Sie hoffentlich für Ihre Anlage einmal einen fähigen Rechtsbeistand.

Ich nehme an, in Ihrer Anlage ist das Grillen verboten? ... erfahrungsgemäß werfen viele Gartenfreunde ihre Speisereste ja auf den Komposthaufen. Und wem schmeckt das ganz besonders? :-)
Rasenmäher und Freischneider gehören übrigens auch verboten, denn bekanntlich wird gern mal am Sonntagmorgen oder in der Mittagszeit gemäht...

Entscheidend ist das Gesamtinteresse!

Sarkasted

AbisZ

AbisZ

Nabend Eckhard!

Da sind wir uns doch in jedem Punkt einig.
Mir geht es doch nur um Einschätzungen/Diskussion zum Thema: "Warum das Verbot?"
Natürlich halte ich mich an die Order meines Vorstandes - aber ebenso natürlich werde ich versuchen, dort auf eine andere Haltung betr. dieser Frage hinzuarbeiten.
Ganz brav demokratisch, fair und offen.

"Heute soll Gewitter kommen"

Hier fängt es gerade an zu donnern und zu regnen - endlich!

Schönen Gruß

AbisZ

AbisZ

Guten Abend Uwe!

"Deine Aufzählung von denn Gewürzkräutern, die nicht zu Obst und Gemüsegehören, finde ich Haarspalterei. Blumen zählt man zur Erholung (1/3 Regelung, soweit dazu."

Das ist keine Haarspalterei, sondern Entkräftung eines fehlgehenden Arguments.
Warum zählen Blumen zur Erholung?
Meine Kartoffeln blühen herrlich - Ziergarten?
Meine Rosenblüten verarbeite ich zu Duftwasser. Nutzgarten?
Das ist doch alles eine Frage der ganz persönlichen Sichtweise.

"Natürlich brauchen Kaninchen nicht geimpft oder gemeldet werden, das dachte man aber auch im letzten Jahr bei Geflügel."

Ja. Und?
Geflügel braucht man auch heute nicht zu impfen. Aufstallung - fertig. Kaninchen leben ohnehin im Stall oder im eingehgtem Freilauf.
Ein nicht geimpfter Kaninchenbraten ist mir - nebenbei bemerkt - lieber als ein Antibiotika-Schwein aus der Massentierhaltung.

Über die tatsächlich möglichen Schäden durch genveränderte Masttiere weiß man zudem heute auch nichts.

"Es ist mir auch klar, das Schweine, zu Großtiere, zählen. Aber es gibt auch die Minischweine (keine Meerschweinchen), ab wann zählen diese zu Großtiere?"

Was ein "Minischwein" ist brauchen Sie mir nicht zu erklären. Die sind ganz eindeutig kein Großvieh - und ihre Haltung sollte (soweit es die Nachbarn nicht stört und alles im Rahmen bleibt) selbstverständlich gestattet sein. Ebenso wäre meines Erachtens gegen die Haltung von (realnichtexistierenden) Zwergpferden oder -schafen überhaupt nichts einzuwenden.

"Über Fische im Gartenteich möchte ich jetzt nicht reden, aber die meisten Aquarien zuhause, sind meistens, deutlich kleiner als die Gartenteiche."

Was hat das denn jetzt womit zu tun?
Aber dennoch sei gesagt: mein kleiner Gartentümpel hat etwa 400 Liter Inhalt - das Aquarium meines Wohnungsnachbarn an die 2500 Liter. Noch Fragen?

"Die Kaninchen müssen ja auch irgendwo untergebraucht werden, wo sind die Tiere den bei ihnen untergebracht ohne die zulässige 24qm zu überschreiten."

Um derlei konkrete Dinge geht es doch gar nicht, da brauchen wir uns doch nicht zu streiten.
Mein Garten mit der geplanten (! - ich habe doch gar keine Kaninchen, da ich selbstredend das Verbot meines Vorstandes hinnehme. Ich habe den doch selbst gewählt.) Kaninchenzucht hat nicht einmal eine Laube. Spielt aber auch keine Rolle - neben einem 8qm-Geräteschuppen habe ich locker noch Platz genug. Ein Gewächshaus darf ich übrigens auch errichten, selbst wenn ich bereits 24qm mit Laube überbaut hätte. Das ist baulich wohl nicht anders zu bewerten als ein Außenstall mit - sagen wir - 16 Buchten in drei Etagen.

"Und wie trennen sie denn doch so brauchbaren Dünger von Stroh oder Holzspäne, Oder kommt alles zusammen auf den Acker?"

Holzspäne? Ach nee... Kaninchen werden möglichst auf Stroh gehalten - und das landet natürlich alles auf dem Kompost. Ergibt einen hervorragenden, milden Dünger.
Literaturtip: Koetter/Schröder: Selbstversorgen durch Kaninchenhaltung.

"Das sind alles Fragen die die meisten Vorstände nicht wissen, aber bei eine Kanickelzucht im Garten wissen müßten."

Das brauchen die eben NICHT alles zu wissen (siehe das Beispiel mit den Fischen).

Schöne Grüße - und nehmen Sie mein Kontra bitte nicht persönlich.

Auf gute Ernte,

AbisZ

Uwe

Hallo AbisZ

Nein, persönlich nehme ich nicht ihr Kontra, das darf ich auch nicht als Vorstandmitglied. Aber sind wir doch mal ehrlich, wenn jetzt einer die Erlaubnis bekommt, Kleintiere zu züchten, dann möchte der nächste das auch und dann muß man damit rechnen das die Geschichte aus den Ruder läuft. Bei mir im Verein gab es, bis März, auch Geflügelzüchter. Die haben auch nach der Stallpflicht gleich richtig gehandelt und ein Minischweinhalter habe ich auch, diese Tiere sind vorschriftsmäßig gemeldet. Aber gibt es sowas in anderen Vereinen auch? Inübrigen, ein Gewächshaus ist doch ein bißchen warm in Sommer für Kanickel, oder? und ausserdem darf man ein Gewächshaus nicht zwecksentfremden. Das nur als kleiner Tip von mir.

Gruß Uwe

Horst

Liebe Freunde.
Zum Thema folgendes in Stichworten:
Aus BKleingG §1 (1) 1.
ergibt sich:
Kleingärtnerische Nutzung = gärtnerische Nutzung (nicht nur Obst + Gemüse!), insbesondere Gewinnung von GARTENbau-Erzeugnissen (nicht nur Obst und Gemüse, obwohl es die größte Gruppe der Gartenbauerzeugnisse ist!)für den Eigenbedarf  u n d  Nutzung zur Erholung.
Gärtnerische Nutzung = insbesondere Eigenbedarf + nicht für Eigenbedarf.
Zur gärtnerischen Ntzung ist unabdingbar die gärtnerische Betätigung, die Garten-"Arbeit". Gartenarbeit ist auch Erholung, was einige nicht wollen oder nicht wahrhaben wollen. Kleingärtnerei ist nicht für Faule.
Tierhaltung bzw. Kleintierhaltung oder -Zucht ergibt sich damit als Schlußfolgerung nicht.
Jedoch ist Bienenhaltung, soweit es die örtlichen Gegebenheitn zulassen, als der gärtnerischen Nutzung dienlich möglich.
Ausnahmen für die neuen Bundesländer aus dem Einiguingsvertrag siehe BKleingG §20a 7.

Bitte keine Tierzüchterei.
Im Garten gibt es sonst genug zu tun, oder?

Horst

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