Garten"verkauf"

Begonnen von Lutz, 11. Februar 2008, 12:27:00

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Lutz

Hallo,

vor kurzem hat mein Vater aus Alters- und Gesundheitsgründen
seinen Kleingarten samt Laube verkauft. Ein netter Interessent
war schnell gefunden, zumal dieser (A) ein Bekannter meines
Vaters, (B) bereits (Zweit-)Mitglied in diesem Kleingartenverein
war und (C) als Kaufpreis ein symbolischer Euro (Neupächter war
auf Hartz-IV) vereinbart wurde.
Geschätzt wurde der Garten wohl auf ca. 2.000 Euro.
Soweit so gut.

Doch nun kommt das Merkwürdige. Der Vorstandsvorsitzende bzw.
der Vorstand stimmte diesem Verkaufspreis nicht zu! Es müsse ein
Mindestverkaufspreis von 100 Euro plus ca 300 Euro für Wasser
und Elt bezahlt werden! Ich betone nochmals; Mein Vater war
froh, daß so schnell ein Nachpächter gefunden war. Und, obwohl
er irgendwann auch die Kosten für Wasser und Elt an den Verein
bezahlt hatte, er wollte -im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte,
wie es so schön heißt- Garten und Laube de facto verschenken.
Da er weder Kraft noch Muse hatte, sich mit dem Vorstand
anzulegen unterschrieb er den vom Vorstand vorgelegten Vertrag
mit festgelegter Summe. Das Geld wanderte allerdings nur zum
Schein über den Tisch. Doch so kann es doch eigentlich auch
nicht laufen...

Legt Ihr oder Euer Vortand auch Mindestpreise fest?
Ist das überhaupt rechtens?

Und ja: es ist der selbe Verein, aus dem ich schon so manch
abenteuerliches berichten durfte. Aber das konntet Ihr euch doch
ohnehin schon denken.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Uwe

Hallo Lutz

Die Laube und Pflanzen, die sich auf den Garten befinden, sind mein Eigentum, für was für ein Preis ich es verkaufe hat keinen zu intressieren. Ich könnte es eigendlich auch verschenken. Wo soll dieser Mindestverkaufspreis den drin stehen, hat der Vorstand etwas schriftliches vorgel