Änderung Kleingartenordnung

Begonnen von Hans, 14. Februar 2008, 19:22:00

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Eckhard

Lieber Uwe,
machs doch einfach umgekehrt:
Jedem ist klar, dass bei Mietverträgen über Wohnraum das Gesetz darüber und der Mietvertrag gilt.
Analog beim Kleingarten: Das BKleinGG, Pachtrecht (ähnlich Mietrecht)und der Pachtvertrag.
ich glaube, dass das den Meisten  klar ist, bis auf viele Kleingärtner, die, weil dort all zu lange das Pferd von hinten aufgezäumt wurde (dort gilt oft noch die alte kaiserliche Regel: Alles ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist).

Klar hat m E es auch Rebell ausgedrückt.

Sag doch mal Uwe, warum Du meinst, dass bei den Kleingärtners dieses anders als in der übrigen Gesellschaft gelten soll.

gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo Uwe,
Du schreibst:
"Wozu den eine Gartenordnungsänderung wenn sie nicht für die jetzigen Mitglieder, die diese beschliessen, sowieso nicht bindent ist."
Die Kleingärtner insbesondere die Vorstände haben leider das Vereinsrecht nicht begriffen.
Als Mitglied in einem Verein erteilt man bestimmten Mitgliedern (Vorstand) einen Auftrag zur Geschäftsführung ( §§ 27, 664 - 670 BGB). Als "Auftragsgeber" kann die Versammlung dem Auftragnehmen
"aber Weisungen" erteilen.
Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand daher zur Auflage machen, in Verträgen Ordnungen usw. bestimmte Dinge in einer bestimmten Weise zu regeln. Genau dieses geschieht durch den Beschluss bestimmte Vertragstexte, Gartenordnungen usw. zu verwenden.
Wenn also eine "neue Gartenordnung" beschlossen wird macht die Mitgleiderversammlung von ihrem Mitwirkungsrecht als Auftraggeber Gebrauch.
Leider wird dieses aber in den Versammlungen nie deutlich und w