FA : Sichtschutz

Begonnen von Wolke, 08. Mai 2008, 11:59:00

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Wolke

Hallo Gartenfreunde,
danke für eure gestrigen Antworten bzgl. der Koniferen.Diese dienen dem Sichtschutz für Laube und Teich.Mein Argument ist der Schutz der Tiere (Frösche des Teichs),der gefährded wäre,wenn die Koniferen in Kürze gerohdet werden würden.Dies will ich auch nicht tun,aber es wird,da Neupächter,verlangt.Dummerweise habe ich das beim Übernahmevertrag unterschrieben.Dennoch denke ich,dass Gleichheit gilt,d.h. es müssten zu einem Stichtag alle Koniferen entfernt werden.Wie denkt Ihr darüber? Bräuchte paar schlagkräftige Argumente für Erhalt der Koniferen.Den Pachtvertrag unterzeichne ich erst in Kürze. Gruß, Wolke!

Eckhard

Hallo Wolke.
vorausgesetzt der PVertrag kommt zustande:
 
Wenn der Verein es verlangt, mußte Du die K wegnehmen. Weigerst du dich wird der V auf Einahltung klagen oder kündigen. Du widersprichst.
Es kommt zur Klage. Dort wird bestimmt der Spruch ergehen, der dich verpflichtet die k zu fällen. Im gegenzug kannst du verlangen, dass alle anderen in der Anlage gleich behandelt werden.
Ist dir aber wohl nicht rech, denn die K sind dann ja weg.

Vorschlag: du musst eh zuvor zur Schlichtung (auf Gemeindeebene) Schlage dort vor,der Verein möge die K dulden, bis zum Ende deinen Pachtvertrages, ev Geld dafür anbieten.

gruß eckhard

dora