Baustop und Rückbau durch Vorsitzenden ausgespr.

Begonnen von Marten 123, 25. Juli 2008, 19:24:00

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Marten 123

Hallo zusammen.
Ich möchte gern mal wissen, ob ich gegen den Baustop  etwas machen kann.
Ich habe meine Terasse und meinen keller komplett erneuert, da er Baufällig war. Der Keller liegt unter der terasse und war halt auch schon vorher dort, nur dass ich diesen jetzt etwas besser und stabiler unter dem Laubenpfundament untermäuert habe. Außerdem habe ich zusätzlich die Kellertreppe erneuert und dadurch ist sie um 25 cm weiter rausgerückt. Mein Gartennachbar hat auch dafür seine Einstimmung schriftlich gegeben.
Jetzt sagt der Vorsitzende, dass ich den Bestandsschutz verletzt habe und ich somit einen Baustopp bekomme, obwohl ich jetzt so gut wie fertig bin.
Außerdem war der Vorsitzende sehr oft in meinem Garten und hat beobachtet was und wie ich baue.
Doch seit paar Wochen tritt er mir stänig auf den Schlips, mit z.B. einer Auflage zur Entfernung der Bauutensilien und das ich keine kleingärtnerischen Fähigkeiten habe und sowas.
kann ich gegen den Baustop etwas machen, bzw gegen den drohenden Rückbau?
das kann ich doch garnicht bezahlen.

Danke für die Antworten im vorraus.

Hans

Hallo Marten,

Wenn Dein Bau, wie Du schreibst, "Bestandsschutz" hatte, dann sicher noch der Größe wegen und von DDR-Zeiten her.
Wenn das so ist, gilt dieser Schutz nur so lange, wie keine baulichen Veränderungen daran vorgenommen werden und solange der Garten nicht den Besitzer wechselt.
Mir scheint also die Forderung der Vorstandes gerechtfertigt.

Hans

lutz

Hallo,

wie Hans schon schreibt dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Eine Sanierung, um die Bausubstanz zu erhalten, ist jedoch zulässig. Zu prüfen -und von hier aus nicht einzuschätzen- wäre, ob und wie sich die Treppe schon als bauliche Veränderung erweist. Wie ist, wie war sie vordem in den Plänen! eingezeichnet? Ist die beschriebene Terrasse mit oder ohne Keller überhaupt als "Baulichkeit" gelistet, Grundsteuermäßig erfasst?
Und Marten, du schreibst: "Außerdem war der Vorsitzende sehr oft in meinem Garten und hat beobachtet was und wie ich baue." Warum lässt du dir auch dermaßen auf die Finger schauen? Wenn du den Vorstand nicht eingeladen hast, deine Bautätigkeit zu überwachen, dann darf der das bestenfalls vom Gartenzaun aus.
Das mit dem Wegfall des Bestandsschutzes bei Besitzwechsel stimmt, soweit ich weiß, so wohl nicht. Sollte zumindest nochmals verifiziert werden.

Mit Grüßen aus Dresden
Lutz

marten123

Hallo und Danke für die Antworten.
Leider habe ich kein Schätzprotokoll erhalten, was glaub ich auch nicht Inordnung ist, der Keller war wie gesagt schon vorhanden, jedoch nur 1,50 hoch und ich habe den um 1m tiefer gesetzt, damit ich auch drin stehen kann.
Die Treppe ist um ein paar Stufen erweitert wurden.
Der Vorsitzende war bei mir im Garten, aus dem Grund das mein Vater im Verein der Schatzmeister sozusagen ist und ich auch für den Verrein für gutes Geld Wasserrohr und Zubehör gekauft habe und der Verein damit auch geld gespart hat.
Übrigens habe ich auch vor 2 Monaten eine Auflage bekommen, in der steht das ich fertig werden soll und ich die Bauutensilien zu Entfernen habe, hab ich auch eingehalten.
Die Laube ist genau 24qm ich denke mal er bezieht sich auf den Bestandsschutz aufgrund darum, dass ich die Laube unter dem Pfundament Untermäuert habe. heute habe ich jedoch gehört, dass der Vorsitende eigentlich nicht alleine den Baustop beschließen kann, da es 3 Leute im Vostand sind und die anderen 2 nicht zustimmen.
Ich weiß nicht weiter.

Viola

Hallo marten,

das Unterkellern von Lauben ist nicht gestattet.

Ein Vorratsraum (Fläche bis 2qm und Tiefe bis 0,80m) mit Einstiegsklappe innerhalb der Laube ist zulässig.

Hättest Du es so gelassen wie es war, hätte keiner was sagen können: kein Schätzprotokoll, keine Auflagen für Rückbauten.

Gruß Viola

marten123

Hallo Viola, in unserer Gartenanlage sind bestimmt ein drittel aller lauben unterkellert.
Man durfte glaub ich bis 2/3 der Laube unterkellern.

marten123

hallo,
ich habe noch eine Frage, hoffe dass sie jemand beantworten kann, und zwar:
Wie kann man den Vorsitzenden abwählen,
kann das nur die Mitgliederverammlung bestimmen, oder auch die Vostandsmitglieder?
Danke

Hans

Hallo Marten,

die MV hat den Vorstand gewählt - und nur sie kann ihn abwählen.

Grüße von Hans

marten123

danke für die Nachricht, also muß jetzt sozusagen eine Mitgliederversammlung einberufen werden und die Vertrauensfrage gestellt werden?

Markus

Hallo Marten,
habt Ihr keinen Schlichtungsausschuß?
Der könnte die Sache doch in die Hand nehmen.

Mir kommt es jedoch "etwas komisch" vor, daß Du wissentlich gegen Eure Bestimmungen verstößt und dann den Vorstand abwählen willst, weil er dagegen angeht. Was willst Du denn für einen neuen Vorstand wählen?
Ich habe keine Ahnung, wie lange Euer Vorstnad schon agiert. Wir mache nes jetzt 7 Jahre und bekommen sooooooo oft zu hören: "..... hat der da aber auch, jetzt will ich auch...." wenn dann der Einwand kommt, daß dies nicht erlaubt ist und solange nichts geändert wurde Bestandsschutz drauf liegt, dann wurde uns schon des öfteren mit dem Anwalt gedroht. Blieb bisher alles eine Drohung.
Na ja, halte uns trotzdem mal auf dem Laufenden.
Gruß Markus

marten123

Hallo Markus und Danke für deine Antwort, aber was meinst du, warum ich wissentlich gegen Bestimmungen verstoße?
Ich habe gebaut und dachte es war okay, hab ja auch ne Baugenehmigung.
Den Vorsitzenden möchte ich abwählen, weil er ungerecht zu mir und zu anderen im Verein ist.
Mittlerweile bringt er ander Gartenfreunde gegen mich auf, ich wäre Schuld wenn andere Ihre Lauben zurückbauen müssen, weil es genung Lauben gibt die ohne Genehmigung zu groß sind, des Vorsitzenden seine Laube ist auch zu groß und angebaut hat er auch nicht genug.
Er gibt mir die Auflage meine baulichkeiten abzuschließen und dann als die Terrasse so gut wie fertig ist (nur noch verfugen der Platten) soll ich zurückbauen.

GERI

Hi! Ich darf Dir natürlich keine Rechtsberatung geben, aber was für eine Baugenehmigung hast Du denn eingereicht? Ist die abgezeichnet worden?  Und von wem? Vom BZV oder nur dem, der Deine "Baustelle" besuchte? Also, bei uns in Südniedersachsen wäre auch kein richtiger Keller zulässig, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Außer einem Vorratskeller von, ich glaube, 1 m Tiefe und maximal 2m³ (aber das habe auch ich gerade nicht schwarz auf weiß vorliegen!)

Bedenke, daß über allem entsprechende Bauordnungen stehen, die die Vorstände sich nicht selber "ausdenken" dürfen! Die muß man VORHER einsehen, und dann erst planen (aber o.k., nun ist es passiert und man muß sehen, wie man da am besten rauskommt.
(Regenwasserzisterne?)

Ich bin auch im Vorstand und bei uns sind wir "Für" unsere Gartenfreunde soweit rechtlich machbar, denn wir sind ja schließlich mit den wertvollen Stimmen unserer Mitglieder gewählt worden. Natürlich müssen wir uns an Gesetze halten, denn wir haben dafür unterschrieben! Gern würde auch ich einen Keller für Rasenmäher und Co. haben, aber es darf einfach nicht sein.

Du hast es in der Hand: Wegen eurem "freundlichen" Vorstand mußt Du selber aktiv werden, und Flagge zeigen, wenn wieder gewählt wird und nicht nur "Ja, ja!" sagen. Vielleicht geht es anderen in Eurem Verein genauso, und ruckzuck ist eine neue Mehrheit da. ALSO: Bei der nächsten Wahl unbedingt reilnehmen.


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