Wann darf der Garten vom Vorstand gekündigt werden

Begonnen von veronika, 24. Januar 2009, 13:36:00

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veronika

Ich möchte paar anregungen wann darf der Vorstand kündigen 1/weil er die Laube nicht besichtigen darf bei der Gartenbegehung...Ist die Laube nicht mein Eingentum ,ich habe sie gebaut und nicht der Vorstand...Hat der Vorstand wirklich das Recht in alle Raüme zu schauen ,Bitte um rege Antwortrn Danke Veronika

Karl

Liebe Veronika!
Dein Beitrag ist sehr ungenau geschrieben.
Was will der Vorstand von Dir?
Die Parzelle darf er nach Anmeldung betreten.
Das Recht die Laube zu betretenhat er nicht.
Gut grün:  Karl

veronika

danke also von vorne der vorstand wollte eine gartenbegehung in meinen garten machen womit ich einverstanden war als er im garten stand sagte er er möchte in meine laube was ich verneint habe da mein mann an den garten hängt sagte er ja darauf sagte sie jetzt will ich nicht mehr ihr bekommt die kündig