Entlastung

Begonnen von Karl, 10. Februar 2009, 06:13:00

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Karl

Ich komme aus NRW.
Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung ist
der Vorstand nicht entlastet worden.
Es lag ein Buchungsfehler bei der Vereinsheim-
abrechnung vor.
Meine Frage lautet:
Was geschieht wenn der Vorstand nicht entlastet
wird?

Hagen

Solange es sich um einen Buchfehler ist die Sache einfach. Der Fehler wird korrigiert und die Kassenprüfer müssen noch mal prüfen. Danach ist eine neue Mitgliederversammlung anzusetzen.
1 Bericht
2 Bericht der Kassenprüfer
3 Entlastung des Vorstandes

Keiner ist Fehlerfrei.
Nur was ich nicht verstehe ist: Der Fehler müsste doch schon bei der Kassenprüfung aufgefallen sein, warum ist er nicht vor der Jahreshauptversammlung korrigiert worden  
 Oder steckt was anderes dahinter ( Reibereien zwischen Mitgliedern und Vorstand? )

Ewald

Es droht sogar das Gefängnis

Gerhard

Was bedeutet Entlastung ?
Entlastung bedeutet, dass der Verein auf Regressansprüche gegen den Vorstand vezichtet. Für alle Angelegenheiten, die bis dahin bekannt sind.
Gefängnis ? Lächerlich. Dann müßten schon Betrug oder Unterschlagung nachgewiesen werden.

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