Geräteschuppen

Begonnen von Josef Rensinghoff, 11. Juni 2009, 10:21:00

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Josef Rensinghoff

Kann der Vorstand mir den Standort des Geräteschuppen vorschreiben?
Ich habe im Mittelefeld alles für ein Geräteschuppen  vorbereitet und stellte einen Antrag beim Vorstand. Da wir im unseren Kleingaten diverse Größen von Geräteschuppen haben und ich selber einen ganz kleine Geräteschuppen  habe den ich gegen ein neuen austauschen möchte um an dieser Stellen eine klene Gartenteich anzulegen. Der Vorstand schriebt mit vor ich dürfe keinen neuen Standort wählen und müßste den alten Geräteschuppen ausbauen. Nun zwei fragen an dieser Stelle.
Darf ein Vorstand zwingend eingreifen wenn es um den Standort eines Geräteschuppen geht. Muß ich es dulden das es ein Verbot gibt einen neuen Geräteschuppen zu bauen -



Horst

Hallo Josef;
du hast mehrere Dinge vor:
Ersatz des alten Schuppens
durch einen neuen (1.)
an anderer Stelle (2.)
und einen Teich neu anlegen (3.)
am Platz des alten Schuppens (4.)
Das sind mehrere Baumassnahmen,
die zu beantragen sind.
Ablehnung mit du ,,darfst nicht" reicht nicht.
So einfach ist das alles nicht.
Also:
W i e  sind die Begründungen?


Horst

bruno