Gleichbehandlung??? Neupächter als Müllmänner???

Begonnen von Jörg, 22. Juli 2009, 14:56:00

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Jörg

Mich würde einmal die Meinung der Community zu folgender Sachlage interessieren.
Wir haben in vielen Gärten die Situation, das Altpächter zu gross gebaut haben. (ein Extremfall ca. 100qm /rechtswidrig erbaut / kein irgendwie gearteter Bestandsschutz) und der Vorstand handelt nicht. Von Neupächtern (nicht vom abgebenden Pächter) wird aber verlangt die Gartenlaube von z.B. 30qm auf 24qm zu reduzieren. Ähnliches gilt für zu hohe Pflanzen und Bäume. Auf welcher Rechtsgrundlage ist derartiges Verhalten eines Vorstandes möglich? Und wie kann diesem Eihalt geboten werden?

Uwe

Hallo Jörg

Wenn bei euch in manchen Gärten tatsächlich Gartenlauben, bis zu 100m², stehen und diese vom Vorstand übersehen werden sind dann kann ich mir das nur so erklären und zwar ihr habt kein Vorstand. Eine gartenlaube, in dieser Größe, kann und darf ein Vorstand nicht zulassen. Es gehört ein Riesenaufwand dazu solche Häuser zu errichten und kann deshalb nicht übersehen werden. Bei uns gibt es auch noch Lauben die ab 1945 als Behelfsheime dienten. Diese wurden nach ein Aufruf der Stadt von Familien erbaut und stehen heute noch. Diese Gebäude fallen unter denn §18 des BKleingG. Diese brauchen von den Neupächtern nicht beseitigt werden solange sie diese nicht als Adresse angeben. Was jetzt die Neuverpachtung angeht: wenn der Garten neu verpachtet werden soll geschiedt dies nur mit einer Wert