Datenschutz ?

Begonnen von dora, 10. Oktober 2009, 12:27:00

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chris

Meines Erachtens nach darf ein solcher Gartenplan mit Gartennummer und Namen NICHT öffentlich zugänglich ausgehängt werden.
In meinem Verein ist es üblich, die Daten der Mitglieder zu schützen, in manchen Wegen gibt es Ausnahmen, dort stellten nicht gewählte Personen Schaukästen auf und hängen in den Kästen auch Listen mit Gartennummer und Namen der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde auf.
In meinem Weg ist dies abweichend von der demokratischen Vereinsregelung Usus.
Stand des Aushanges: der Parkplatz
Ergebnis:
Ein Stalker, der eine Gartennachbarin und mich seit Jahren belästig turnte diesen auf dem Gartenweg vor dem Stichweg zu unseren Parzellen herum. Ein Gartenfreund sah ihn schon auf meiner Parzelle herumturnen, einem anderen fiel er des öfteren auf dem Weg auf.
Beim Blick in den Schauhkasten sah ich dann, daß dort eine Liste mit Hausnummer im Weg und Namen hängt. Unweit des Parkplatzes (50 m) verläuft ein häufig von Radfahrern bei Sonntagsausflügen genutzer Weg, den auch unser Stalker gerne und  häufig nutzt, die wahrscheinlichkeit, daß er einen auf dem Weg in der Garten sieht ist hoch.

Im praktischen Verfahren haben sich einige Gartenfreunde aus der Liste am Parkplatz herausgestrichen.
Das Stalkerproblem wird im (nach Meinung eines als Psychologen berufstätigen Freundes unvermeidlichen) Zweifelsfall im Rahmen des Notwehrrechtes gelöst.

So stehen die, die wollen, künftigen Stalkern zur freien Verfügung und ein Stalker wird wohl bald dahingestreckt im Parzellengebiet liegen statt in der Psychiatrie.

Toll.

Uwe