Kleingärtnerische Nutzung

Begonnen von Bodo, 12. Oktober 2009, 09:28:00

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Bodo

Berlin
Beetflächen, (ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sonnenblumen) die mindestens 10 % der Gartenflächen einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten.

Bekanntlich liegt außerhalb Berlins der Gemüseanbau im Kleingarten zwischen 0 % und allermeist deutlich unter der für Berlin genannten Fläche.

Mainczyk hat den Flächenanteil für Gemüse nicht festgelegt.

Hat die Festlegung für Berlin vom 11.06.2005 Bedeutung für Kleingärten in der Provinz ?

Viola

Hallo Bodo,

ich verstehe jetzt die Frage nicht.

Für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit heißt es doch( zumindest noch in Berlin)
mindestens 1/3 der Gartenfläche für Obst und Gemüse. Hat die GESAMTE Anlage überwiegend einen Freizeitcharakter, wäre ein deutlich höherer Pachtzins zu zahlen(Freizeitgärten).

Schau bitte mal in Deinen Pachtvertrag oder die Gartenordnung, dort dürfte näheres geregelt sein.

Ich habe keine