Hausrecht im Verein

Begonnen von orchidee, 04. November 2009, 19:45:00

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orchidee

Der Eigentümer des Grundstücks ist Verpächter, der KGV ist Pächter des Grundstücks bzw der Gartenanlage, der Kreisverband ist Zwischenpächter. Wer übt das Hausrecht aus?
Kann ich als Verein die Vereinsstrafe "Hausverbot" in die Satzung aufnehmen? Mal abgesehen davon, dass dem Versammlungsleiter das Hausrecht obliegt, habe ich nichts gefunden, was eindeutig meine Frage beantwortet. Vieleicht kann hier jemand helfen.

Gruss orchidee

Hans

das Hausrecht in der Anlage übt der Zwischenpächter(Vorstand)  aus, so wie der Mieter in seiner Wohnung und der Pächter auf seiner (aber nur dort !) Parzelle.

Hans

Matthias

hallo orchidee, hallo hans
hans sagte es schon richtig. Der Verein der ja im Auftrag des KV tätig ist, hat generell das Hausrecht; dieses muß man in seiner satzung nicht extra Erwähnen. Die Parzelle darf aber der Vorstand nur betreten, wenn er dieses schriftlich vorher ankündigt.
In die Laube darf er z.b nur wenn "Gefahr in Verzug ist" also z.b Feuer, Wasserrohrbruch.
Übrigens, falls ihr Mitglieder habt, die die Wasseruhren in regelmäßigen abständen kontrollieren, dürfen diese o h n e Vorankündigung jederzeit in die Parzelle.

Matthias

orchidee

Danke. Ihr habt mir sehr geholfen.
Der Hintergrund zu meiner Frage ist, dass ich überlege den Punkt Hausverbot als Vereinsstrafe in die Satzung aufzunehmen. Dies kann ich jedoch nur, wenn ich das Hausrecht habe.
Interessant finde ich die Info von Matthias. Was für die Wasseruhren zutrifft, trifft doch dann auch für die Elektro-Zähler zu, die müssen ja auch kontrolliert und abgelesen werden. Die Zähler befinden sich auf den Kleingartenparzellen.

Gruss orchidee

Peter,Pan

Hallo miteinander,
was Matthias hier schreibt ist mit Vorsicht zu genießen, da Pachtrecht = Mietrecht ist und wenn Wasseruhren kontrolliert und abgelesen werden müssen, ist sich  beim Pächter vorher anzumelden. Ihr habt nicht das Recht einfach die Parzelle zubetreten, genauso wie bei Wohnungen.Wenn Ihr es trotzdem macht ist das rechtlich Hausfriedensbruch.
Also vorher lieber mal einen RA aufsuchen und Rat sich holen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

MfG
Peter,Pan
 

Hans

Aber Peter,

warum denn immer gleich wegen jeder Kleinigkeit zum Rechtsverdreher ?
Der freut sich nur über unsere Dummheit !

Hans

eckhard

Hallo Hans,
jeder von uns ist in rechtlichen Dingen relativ "dumm".
Wer einen individuellen Rat von einem Fachmann ausschlägt, ist noch dümmer.
Zumal 30,- bis 50,- € dafür auszugeben eine Menge Ärger ersparen kann.
gruss eckhard

Hans

stimmt, Eckhard.
Will damit nur sagen: Es ist eine Unsitte geworden, bei jeder Gelegenheit zu sagen: "da gehe ich zu "meinem" Anwalt" und zu glauben, dass man damit Eindruck schindet.

Grüße von Hans

orchidee

Der Entwurf meiner Neufassung der Satzung steht. Jetzt wird der Vorstand noch mal drüber schauen und letztendlich werde ich die Satzung vom Anwalt prüfen lassen.
Ich habe mir sagen lassen,, dass es bei einer Neufassung der Satzung enorme Schwierigkeiten mit dem Registergericht geben kann. Da geh ich lieber auf Nummer Sicher.

Gruss

Peter,Pan

Lieber Hans,
ich gebe Dir recht das man nicht mit jeder Angelegenheit zum RA laufen sollte. Doch bei einem solchen Problem wie hier beschrieben können 50,00€ RA - kosten viele weiter Kosten für den Verein vermieden werden. Dies sollte man immer im Hinterkopf haben um Schaden vom Verein fern zu halten.

MfG
Peter, Pan

Horst

Hallo orchidee, liebe Freunde;
aha, es geht also um Aufnahme von Hausverboten
in die Satzung.
Was verstehst du darunter:
Nur Zutritt  - für welche Personen -
zur Kleingartenanlage?
Wo sonst noch? Mit welchen Gründen?
Zutritt zur Anlage kann man
in der Gartenordnung regeln.
Die braucht als zur Satzung nachgeordnetes Regelwerk nicht zum Registergericht.
Die Gartenordnung ist für die Ordnung
in der Anlage und in den Kleingärten
zuständig.
Sie ist auch fast immer Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages.
Bekanntlich gibt es für Kleingartenpächter
andere Mittel als Hausverbote.
Geht es nur um diese Satzungsänderung?

Du kannst hier weiter unten unter dem Thema
,,Das Auftreten im Forum"
beim Beitrag ,,Horst" vom 02.09.09
mit mir Kontakt aufnehmen.
Ich könnte dir einiges übersenden.


Grüße von
Horst

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