Vorstandsrechte

Begonnen von Altgärtner, 19. Dezember 2009, 12:59:00

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Altgärtner

Hallo Kleingärtner und Vorstände

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Verstößt das gegen andere Gesetze?

Altgärtner

Bernd

 BGB § 809
Besichtigung einer Sache.Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.


dora