Vorstandsrechte

Begonnen von Altgärtner, 19. Dezember 2009, 12:59:00

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Altgärtner

Hallo Kleingärtner und Vorstände

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Verstößt das gegen andere Gesetze?

Altgärtner

Bernd

 BGB § 809
Besichtigung einer Sache.Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.


dora

hallo Altgärtner

ich finde dass das so in Ordnung ist. Bei uns ist das auch so niedergeschrieben und wird so auch problemlos gehandhabt.

Gruß dora
und frohe Weihnachten !!

Eckhard

Hallo Altgärtner, Bernd, dora,

Um einen Garten in seiner Gestaltung zu beurteilen, braucht Niemand den Garten ohne Absprache betreten.
Tut er es doch, handelt er sich ggf eine Klage ein.

gruss eckhard

Hans

außer bei Gefahr im Verzuge, wie angeführt (Brand, Wasserrohrbruch, Ermittlung bei Einbrüchen durch die Polizei)

Hans

Bernd

Hallo Eckhard

Es wurde nicht nach Deiner Meinung gefragt und wie man es handhabt es wurde gefragt ob es gegen Gesetzte Verstößt und dort ist es Eindeutig nein es Verstößt nicht gegen das Gesetzt da dieser Punkt in der Satzung über den § 809 des BGB abgesichert ist. Mehr wollte Altgärtner glaube ich nicht wissen.

Bernd

Altgärtner

Hallo,

so ist es, und nun streitet Euch nicht schon wieder.

Eine gute Weihnacht wünscht allen der

Altgärtner

Bernd

Hallo Altgärtner

Du hast eine Vernünftige Frage gestellt und wir haben Sie glaube ich auch Vernünftig beantwortet. Was Eckhard das ganze Jahr über macht alles und jeden in Frage zu Stellen seine Antwort hat mit Deiner Frage nichts zu tun. Sein Letzter Satz ist für mich in keiner Weiße nachvollziehbar

Um einen Garten in seiner Gestaltung zu beurteilen, braucht Niemand den Garten ohne Absprache betreten.---- In Deinen Satz heißt es nach Vorheriger Ankündigung!!!!
Tut er es doch, handelt er sich ggf eine Klage ein.------ Auf was für ein Gesetz möchte er die Klage den führen?
Es ist Pachtland und der Vorstand hat Verpflichtungen wo eben manchmal Gärten auch kontrolliert werden müssen. Auch wenn es den ein oder anderen nicht passt

Wen Eckhard einen Garten hat und ich wäre sein Vorstand und ich möchte in seinen Garten dann hat er mich Reinzulassen ob Ihn das passt oder nicht, den das Gesetz steht auf meiner Seite.

Die Pachtverträge die vom Landesverband oder Stadtverband kommen sind Rechtlich alle so ausgelegt das der Vorstand sich immer sicher sein kann das hinter den Punkten auch Gesetze stehen also keine Willkür herrscht. (in allen Verbänden sitzen Rechtsexperten die diese Sachen wie Satzung Kleingartenordnung usw. Rechtlich abprüfen bevor Sie Verwendet werden.) dann kommt Eckhard und schreibt so ein Unqualifizierten Mist.

Auch Dir ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch

Bernd

@ Eckhard nach welchen Gesetzen möchtest Du mich nun Verklagen ich Plädiere auf BGB § 809  

Peter,Pan

Hallo Bernd,
wenn Du mein Vorsitzender wärst und Du ein solches Verhalten an den Tag legen würdest, wie Du es hier schreibst, würden wir uns nur vor Gericht treffen. Keiner vom Vorstand hat das Recht mein Pachtgarten ohne meine Wissen zubetreten, außer es ist wie hier schon erwähnt,  Gefahr in Vollzug ( Wasserschaden, Brand ).Solltes Du es doch tun, begehst Du eine Straftat lt § 123 Abs. 1 StGB kann kann bis zu einem Jahr Freiheitstrafe bestraft werden.
Pacht wird wie Miete behandelt und ich möchte dich mal sehen wenn dein Vermieter lf. in deiner angemietet Wohnung stehen würde. Es hat schon einige Vorstände gegeben die für solches Verhalten mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro zur Kasse gebeten wurden. Also vorsichtig mit solchen Äußerungen, den es gilt immer " Unwissenheit schütz vor Strafe nicht".

MfG
Peter, Pan

Bernd

Hallo Peter Pan

Als erstes geht es hier um den Punkt 2 der Satzung

in unserem Pachtvertrag steht:

"(2)Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten
ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der
Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger
Ankündigung zu gestatten.
Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Steht auch in meinen Pachtvertrag so darauf beziehen sich auch meine Antworten.
Ich habe nirgends erwähnt das ich es nicht ohne Vorankündigung tun würde.
In dem Moment wo Dein Vorstand sich Anmeldet ist wohl dein § 123 des STGB Absatz eins hinfällig Solltest Du mich nicht reinlassen verstößt du gegen den Unterpachtvertrag und gegen den § 809 des BGB

§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zweitens wer lesen kann ist klar im Vorteil in diesem Sinne eine schönes Weihnachtsfest

Bernd

Peter, Pan

Hallo Bernd,
bleib bei deinen Standpunkt und ich wünsche Dir nicht, das es Dich nicht mal selber betrifft. Dein Zitat

"Zweitens wer lesen kann ist klar im Vorteil in diesem Sinne eine schönes Weihnachtsfest"
 
trifft auch auf dich zu, denn Du ganzt gut mit § rumwerfen aber die Frage von Altgärtner hast Du auch nicht richtig gelesen. Aber egal auch solche Gartenfreund wie Dich muß es geben, sonst wüßtest Du ja, das der BDG vor solchen Verhalten warnt.
Desweitern ist hier eindeutig nach zufragen, welche Aufgaben der Zwischpächter an die Vorstände durch Verwaltungsvollmacht übergeben hat.Denn vielmals sieht das bei einer Gerichtsverhandlung aufeinmal ganz anderst aus. Aber lassen wir dass, es ist bald Weihnachten.
MfG
Peter, Pan

Bernd

Hallo Peter Pan Hallo Eckhard


sonst wüsstest Du ja, dass der BDG vor solchen Verhalten warnt. Wo Peter Pan hast Du diese Weisheit gelesen. Ja es ist gut dass es solche Gartenfreunde wie mich noch gibt den, ich stehe auch wenn ich die Gesetze ein wenig kenne hinter meinen Vorstand  und wenn ich merke das mein Vorstand mit seinen Entscheidungen sich nicht an Gesetze hält weiße ich höflich darauf hin( den es sind Menschen wie Du und ich die keine Rechtswissenschaften studiert haben und somit auch hier und da Fehler machen was ich Ihn Verzeihen kann schon weil Sie mehr Freizeit für unseren Verein Opfern als manch andere Gartenfreund), und kannst du dir Vorstellen ich habe keine Probleme mit meinen Vorstand. Bei uns wird noch Kommuniziert zwischen den Vorstand und uns als Mitglieder.  Es kommt immer darauf an wie man mit einander umgeht. Und von dir und Eckhard die Beiträge sind schon ein wenig Provozierend gegenüber manchem Forum Teilnehmer. Und wenn mein Vorstand einen Begehung meines Kleingartens durchführt gestützt auf den Punkt 2 der Satzung würde ich Ihn jeder Zeit reinlassen (denn ich habe die Satzung gelesen und dann meine Unterschrift gegeben und somit die Satzung voll anerkannt Siehe Vertragsrecht) Mir würde es gar nicht in den Sinn kommen dies zu unterbinden. Sein wir doch mal ehrlich die Vorstände leiten ein ganzes Jahr einen Verein bekommen keinen Pfennig dafür, machen vielleicht hier und da mal Fehler (Wo gehobelt wird fallen Spänne) und dann müssen Sie sich zusätzlich noch mit solchen Rechthaberischen Gartenfreunden wie Du und Eckhard rumschlagen. Und da wundert man sich das man keine Nachfolger findet für die Vorstandsämter.  Vielleicht sollten solche Gartenfreunde wie Ihr zwei Mal im Vorstand arbeiten damit Ihr mal merkt wie schwer Ihr es anderen Vorständen mit euren Kommentaren eigentlich macht (und auch den Fragestellern die nach Euren Antworten gar nicht mehr wissen was Sie machen sollen). Und von Sachlichkeit brauchst du nicht anfangen wirfst mir Irgendwas vom BDG hin ohne mir genau zu sagen was du meinst und was dort steht.
Und da ich hier schon seit anderthalb Jahren mitlese weis ich auch wovon ich schreibe.
Ihr zwei habt glaube ich genug guter Vorsätze für 2010  wie z.B. der Umgang mit den Forum Teilnehmer. Im Gegensatz zu Dir glaube ich schon dass die Frage beantwortet ist.

Bernd  

Peter, Pan

Hallo Bernd,

BDG = Bund Deutscher Gartenfreunde

Frohe Feiertage

MfG
Peter, Pan

Bernd

Hallo Peter Pan

genau dort war (weiß schon was mit DBG gemeint ist) ich eine Warnung habe ich dort leider nicht gefunden. Ich es schön gefunden wenn du mir  die Warnung mal kopiert hättest zwecks Diskussionsgrundlage so kann ich nach wie vor damit nichts anfangen.

In diesen Sinne ein schönes Fest und einen Guten Rutsch

Bernd

Peter, Pan

Hallo Bernd,

in den Grünen Heften , die den Landesverbänden bei den Schulungen zuverfügung gestellt werden, ist dies enthalten und nun weiß Du auch ich welcher Regionalliege ich mitgespielt habe um solche Aussagen hier zutreffen zukönnen.

MfG
Peter,Pan

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