Vorstandsrechte

Begonnen von Altgärtner, 19. Dezember 2009, 12:59:00

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Horst

Liebe Freunde;
der Passus verstößt nicht gegen andere Gesetze.
Die Frage ist mit " Vorstandrechte" etwas provokativ.
Es geht beim Zutritt anderer zum Garten nicht nur um Rechte des Vorstandes, sondern auch um die Rechte anderer Personen einschliesslich des Pächters.
Das ist in unserer Gartenordnung etwas genauer geregelt:
   
a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch,        Einbruch o. ä. hat jedes Mitglied das Recht,
andere Kleingärten sofort  zu betreten, um dort für erste Abhilfe zu sorgen.
Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbeizuholen. 
 
b) Vorstandmitglieder sind berechtigt, den Kleingarten und die baulichen Anlagen            im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anhaltspunkte vorhanden sind, daß die Gartenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung o
der sonstiger rechtswidriger Nutzung          
einschließlich erheblicher Bewirtschaftungsmängel ist der Pächter zur unverzüglichen
Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
 
c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Schöne Tage
Horst

gino

WARUM SOLL MAN SICH DIESEN STRESS ANTUN UND HIER NOCH POSTEN????? gino
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