Pflichtstunden für Alte und Kranke

Begonnen von Simdra, 04. April 2011, 13:33:19

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Simdra

Hallo!
Bei uns steht die JHV an und dort soll beschlossen werden, dass die Altersgrenze (70 Jahre) bei den Pflichtstunden aufgehoben werden soll.
Die Pflichtstunden durften bisher aber auch nicht von Dritten oder Familie übernommen werden. Selbst Gartennachbarn dürfen die Pflichtstunden nicht für andere "Gärten" übernehmen. Jetzt frag ich mich natürlich, ob das überhaupt rechtens sein kann??? Ein alter oder kranker Mensch kann doch nicht dazu gezwungenen werden, die Pflichtstunden zu bezahlen, weil er die Arbeit körperlich nicht erledigen kann...und ich meine dabei nicht, dass die Leute es im Rücken haben, sondern es geht hier um Menschen, die gerade Chemotherapie bekommen oder auf Sauerstoffgeräte angewiesen sind...der Garten ist ihr Zuhause und das Geld ist knapp...da muss es doch irgendwo etwas geben, dass man da helfen kann! In den Gärten selber helfen Angehörige...aber bei den Pflichtstunden dürfen sie das aus versicherungstechnischen Gründen nicht. Man kann aber doch niemanden, der körperlich nicht in der Lage ist, zu den Pflichtstunden bzw. zur Zahlung zwingen... das gibt es ja nicht mal bei der Stadt, Land oder Bund, dass man für etwas zahlen muss, weil man es nicht kann.... für Nichtleistung wegen Nichtkönnen kann dich da niemand belangen...das kann doch in einem Verein nicht anders sein. Wer weiß Rat?

cybermick1907

Hallo Simdra,

bei uns im KG ist es so, dass wir als Obergrenze ebenfalls 70 Jahre als festgesetzte Grenze haben, und nun die Forderung von Gartenfreunden gekommen ist das es möglich sein sollte ab einem gewissen Alter sich die Arbeitstunden selbst auszusuchen. Dieser Gedanke soll in die Richtung gehen, dass man z.B. mit 70 noch 5 Stunden macht und mit 60 noch 7 Arbeitstunden leistet. Ich meine dass man immer eine Regelung finden sollte um der älteren Generation auch noch die Freude am Gärtnern zu bereiten, schließlich rücken ja jedes Jahr genug junge Leute nach, die körperlich belastbarer sind als jemand mit 70.

Gut Grün.

Hermi

Hallo Simdra, ich verstehe Eure Regelung nicht, das "andere" die Pflichtstunden für einen alten oder kranken nicht erledigen darf.
Wichtig ist doch erst einmal, das die Arbeit gemacht wird, die ansteht.
Auch eine Obergrenze von 70 halte ich für falsch, es kommt doch immer auf den Einzelfall an.
Es gibt junge 80 jährige und alte 60 jährige.
Man kann doch alten und kranken Rechnung tragen, das diese leichtere Arbeit bekommen.
So halten wir es in unserer Anlage

Anuk

"Pflichtstunden" sind Arbeitsleistungen, die für den Verein geleistet werden. In welcher Form dieses Ergebnis erreicht wird, dürfte sekundär sein. Wichtig ist m.E., dass jeder Gartenfreund hierzu seinen Beitrag leisten muss, egal ob selbst oder mit Vertretung.

Ein Beschluss diesbezüglich ist der größte Blödsinn.

z.B. Die Ehefrau (behindert) ist Mitglied im Verein, ihr Ehemann aber nicht.
Muss also die Frau bezahlen, weil sie selbst keine körperliche Arbeit verrichten kann???

Die Altersgrenze ist eine andere Sache. Hier gibt es im Verein Arbeiten, die auch ein älterer Gartenfreund - ohne sich zu körperlich zu überlasten - ausführen kann.
Außerdem sollte beachtet werden, wie sich dieser Gartenfreund bisher in den Verein eingebracht hat. Mancher ältere Vereinsfreund hat in der Vergangenheit sehr viel für den Verein geleistet. Diese Leistungen sollten auch mit in die Stundenauswertung einfließen.

Simdra

Dein Beispiel klingt zwar konfus...aber genau so ist es bei uns. Ist der Mann kein Mitglied, muss die Ehefrau bezahlen, wenn sie die Pflichtstunden nicht leisten kann....darum sag ich...das kann nicht rechtens sein.

Hinzu kommt, dass bei uns im Garten eigentlich kaum Arbeit für die Pflichtstunden anfällt. Wir pflegen die Wege, die an unsere Gärten grenzen selbst, so dass nur ca. 400m Hauptweg, ein kleiner Spielplatz und das Vereinsheim als "Gemeinschaftsarbeit" übrig bleibt. Dabei fallen jedoch auch nur Arbeiten an, die körperlich fordernd sind: Dachrinnen reinigen, Sand austauschen, Büsche und Bäume fällen bzw. schneiden.... es ist schon schwierig, körperlich leichtere Arbeit für die weiblichen Mitglieder zu finden...da bleibt gar keine angemessene Arbeit für unsere Älteren übrig *lach*

Ich habe mir jedenfalls unsere Satzung vorgenommen und werde die auch mit zur JHV mitnehmen...denn dort steht ja, dass Vertretung möglich ist (auch wenn das momentan nicht praktiziert wird) und das auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie Helfen bei Festen etc. als Pflichtstunden angerechnet werden können...das wird nämlich ebenfalls nicht gemacht.

Ansonsten kann man wohl nur hoffen, dass genug Alte zur Wahl kommen und dagegen stimmen oder die Jungen meine Einstellung teilen und ebenfalls dagegen wählen.

Danke für eure Antworten

Liebe Grüße Simdra

gino

Hallo, simdra, durch unseren sehr hohen Altersdurchschnitt liegt bei uns die Altersgrenze bei 80 Jahren. Dann werden die Stunden ohne Bez. gestrichen.
Für jüngere Gartenfreunde, die nicht mehr in der Lage sind, Stunden abzuleisten, haben wir bei unserer Versicherung pauschal 10 Anmeldungen (Erfahrungswert)abgeschlossen, dort können diese Gartenfreunde ihren
"Ersatz", falls dieser nicht Vereinsmitglied ist, für 2,89€ im Jahr versichern.Wichtig ist nur, dass diese Gartenfreunde ihren Ersatz rechtzeitig versichern, es wird kein Unversicherter zu Stunden zugelassen. Auch eine private Versicherung ist für unsere Einsätze nicht maßgebend- im Falle eines Unfalles würde diese sich das Schadensgeld vom Verein zurückholen.
Meistens melden wir noch einige nach, aber das ist für uns billiger, als zuviele anzumelden. Sollte ein Gartennachbar die Stunden übernehmen wollen, kann er das ohne Probleme tun- er ist ja versichert. Diese Variante klappt ganz gut- nur die säumigen Unversicherten schauen etwas dumm aus der Wäsche- im Folgejahr klappt es dann ganz sicher ::) gino

Pirol

Das Thema ist sehr brisant.Das gleiche Problem habe ich selbst.Meine Frau und ich sind Beide 100% behindert mit Behinderten-Parkausweiß.ich habe den Vorstand schriftlich darüber informiert Ergebniss =0 keine Reaktion.Ich habe auch schon in anderen Foren mal Reingesehen.Da gibt es unterschiedliche Meinungen Angefangen von Lojalität wie kann geistige Leistng bringen,Befreiung von den Std.bis zu wenn er nicht mehr kann muss er den Garten abgeben,dieser Standpunkt wird auch von unseren Vorstand vertreten.

Pirol

Was meinst du warum ich den Vorsitzenden schriftlich informiert habe,doch bestimmt nicht aus Langeweile,so wird das im allgemeinen gemacht um Themen auf der MV zur Diskusion zu bringen.

Luckyzebra

Hallo Zusammen!
Auch wenn das Thema evtl. nicht mehr aktuell ist, vertrete ich doch die
Meinung, dass wenn ein Gartenfreund nicht mehr in der Lage ist die
"Pflichtstunden" zu leisten, dann kann er auch seinen Garten nicht mehr
bewirtschaften. Ergo, muss er leider seinen Kleingarten abgeben und sich
einen Campingsplatz o.ä. suchen.
Der Besitz eines Kleingartens ist nunmal an Bedingungen geknüpft, wo sonst
kommt man so günstig an ein grünes Plätzchen, und diese Bedingungen sind
"leider" einzuhalten.
Bin selbst 2.Vorsitzender und muss das unseren Gartenfreunden hier desöfteren
erklären  :-\

Pirol

Hallo Luckyzebra:Ich weiß zwar nicht wie alt du im Moment bist.Du wirst aber eines Tages auchmal alt,oder Krank,das geht schneller als du denkst.Mal sehen was du dann zu deineneigenen menschenverachtenden Standpunkt sagst.In erster Linie ist erst mal der Vorstand gefragt,wie er mit alte und behinderte Menschen umgeht.Ich würde sagen du beschäftigst dich mal mit den Gesetzlichkeiten im Umgang mit solchen Menschen.Vorallen sind Gartenfreunde bei,die 30 Jahre und mehr geholfen haben solche Anlagen mit aufzubauen,zig Std die teilweise nicht mal nachvollziehbar sind,geleistet haben,vielfach Material beschafft haben ,die für den Verein keine finanzielle Belastung waren,und jetzt der Moor hat seine Schuldigkeit getan,jetzt genießen wir und der bekommt einen Arschtritt.Solch einen Korrupten 2 Vorsitzenden haben wir auch,aber es lohnt sich gegen solche Menschen zu kämpfen.Da steht mir der Kreisvorstand bei ,der Behindertenrat,der Bürgermeister und viele Andere.Dieter der Pirol.

Anuk

Hallo Luckyzebra,

Du hast ja eine "schöne Einstellung" zu  Deinen Mit-Gartenfreunden.
Mal ein Beispiel: Ein Gartenfreund ist verheiratet und hat 2 Kinder. Er arbeitet auf Montage und ist die ganze Woche über außerhalb unterwegs. Seine Partnerin ist behindert und kaum körperliche Arbeiten verrichten. In dem Kleingartenverein ist eine finanzielle Abgeltung der Stunden nicht erlaubt (warum auch immer?).
Als er noch vor Ort gearbeitet hat, gab es keine Probleme mit der Gemeinschaftsarbeit. Seine Stunden hat er doppelt und dreifach gebracht und war für zusätzliche Arbeiten jederzeit ansprechbar.

Nach Deiner Auffassung: dem Gartenfreund kündigen!!! (obwohl sein Garten i.O. ist und er die Arbeitsstunden finanziell begleichen will???)

Hoffentlich kommst Du nicht einmal in eine Situation in der Du auf Verständnis Deiner Mitmenschen angewiesen bist!

Ich kann den Ausführungen von PIROL nur zustimmen.

Anuk


gino

Ketzerische Frage: wer bringt denn seinen Garten i. O.und wann ???

Ich verweise nochmal auf meine schon etwas weiter zurückliegende Antwort weiter oben.
Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.
gino

Pirol

Hallo Gino
Welchen Garten meinst du?Doch nicht den des Kranken /Behinderten?Ich bin 71 Jahre 100% behindert mit Sonderparkgen.Meine Frau hat 2 künstl .Hüftgelenk.1 Kniegel.Früher habe ich die Arbeiten in2-3 Std erledigt,heute brauche ich 1 ganze Woche dazu,meine Frau hat auch erhebliche Schwierigkeiten.Im Garten selber gibt es kaum Probleme,wennOma und Opa Hilfe brauchen haben wir Kinder,Enkelkinder und Schwiegerkinder,aber es gibt einige Vereinsarbeiten,ZB 1300qm Rasenflächemähen,oder Arbeiten die körperlich stark belastend sind,da ist erst mal der Vorstand gefragt und kein Anderer.Wenn der schon mit verbundenen Augen durch die Gegend rennt und alle 9 gerade sein lässt,auf taub schaltet,was sollen dann solche Vorschläge,das ist das selbe wenn ich einen Eimer heißes Wasser indie Spree kippe und hoffe sie ist wärmer wenn ich baden gehe.Es ist ein heikles Thema was noch viele heiß machen wird,aber man wird müde wenn man keinen Lichtstreifen am Horizont sieht,es gibt zuviele koruppte Egoisten Wie Luckyzebra.

gino

Hallo, Pirol, ich meine den Garten des auf Montage arbeitenden. ;)

Tja, mit den Pflichtstunden, das ist ein zweischneidiges Schwert.
Ich gebe dir Recht, dass dem Vorstand etwas einfallen sollte, aber auch die Ideen der Mitglieder können doch in der MV vorgebracht werden. Es ist doch ein Verein und da ist jeder berechtigt/ sogar verpflichtet, Probleme mit zu lösen.
Und es kann nicht zur Norm werden, dass die Stunden bezahlt werden- wer macht dann die Arbeit auf den Gemeinschaftsflächen? In unserem Verein ist die Bezahlung eigentlich mehr der erhobene Zeigefinger, an dem Geld sind wir nicht interessiert.
Vom Vorstand kann kein Gartenfreund von dem eingenommenen Geld bezahlt werden, da  Schwarzarbeit.
Das kann man wohl nur intern unter Gartenfreunden lösen.
D. h. es gibt noch eine Alternative: eine Firma die Gemeinschaftsarbeiten erledigen lassen.
Was aber dann da erst losgeht, wenns ans Bezahlen geht - ich möchte es mir nicht vorstellen. gino

Pirol

Hallo Gino

Ich bin ein alter Gartenfreund aus DDR Zeiten.Ich muß wirklich sagen sollch Egoismus,koruptes Verhalten,die Gemeinschaft ausnutzen und selbst wenig leisten,gab es dort nicht.Die Hilfsbereitschaft,gegenseitige Achtung wurden dort damals großgeschrieben.Da brauchte keiner Angst haben wenn er krank,alt oder behindert war in den A-- getreten zu werden,es war jeder für jeden da ohne Missgunst und Neid.Das soll aber nicht heißen das ich DDRNostalgiker binund ich nachtrauere.Ist nur eine sachliche Feststellung

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