Gartenbegehung mit Zutritt zu den Gärten

Begonnen von cybermick1907, 09. Mai 2011, 14:02:54

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cybermick1907

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage zum Thema Gartenbegeung und Vermüllung der Gartenparzellen.Wir haben vor bei uns in der Kleingarten anlage eine Begehung durchzuführen, während dieser Begehung behalten wir uns vor auch die Gärten zu betreten und uns die entsprechenden "Müll und Schrott Ablageorte"
anzusehen. Sinn dieser Begehung soll nicht sein die Gartenfreunde zu kontrollieren und auszuspionieren, sondern einfach einer ständigen Vermüllung vorzubeugen. In der Vergangenheit haben wir schon Fälle gehabt wo es Gärten gegeben hat die durch den Verein mit 2-3 großen Müll containern geleert werden mussten, weil die ehemaligen Pächter hierzu nicht in der Lage waren.
Wir würden die Begehung mit einer 3 Wochen Frist ankündigen und den Hinweis darunter setzen, dass man es sich vorbehält im Bedarsfall einzelne Gärten zu betreten.

Gibt es in der Landessatzung, im Bundeskleingartengesetz oder in der Vereinssatzung irgendwelche Paragraphen auf die man sich berufen kann?

Jetzt ist die Frage ist diese Vorgehensweise rechtlich erlaubt oder müssen   wir noch irgendwelche Szenarien beachten?

Vielen Dank für eure Unterstützung und "Gut Grün"

CyberMick

gartenzwerg 08