Kleingartengesetz

Begonnen von Pirol, 09. September 2011, 08:28:57

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Pirol

Hallo Kleingärtner

Gestern habe ich die Superillu gekauft.Eine interessant Zeitschrift Nr.37 2011.Dort stehen 2 Artikel drin mit Meinungen über das Gesetz Lest sie mal,sehr lehrreich.Imm übriegen die Superillu hat häufig solche Kommentare und Artikel in ihren Ausgaben, die oft sehr Hilfreich sind ,deswegen kaufe ich sie auch.Ich konnte mir dadurch schon oft selbst helfen und provokanten Leuten das Handwerk legen

Hardy

Im ersten Beitrag der Superillu auf Seite 32 moniert dieser "Kleingärtner", dass der neue Käufer seines Eigentümergartens die Laube abreißen muss, bevor er eine neue errichten will. Na ja, wenn die "Alte" ihm nicht gefällt, muss er allerdings beim zuständigen Bauamt nachfragen, ob er und wie er die "Neue" errichten darf. Und das fällt manchem sehr schwer!
Das hat aber rein garnichts mit dem Bundeskleingartengesetz zu tun, unabhängig davon wie man das aus seiner Sicht bewertet.
Denn da gelten andere rechtlich-öffentliche Vorschrift