Haftschutz im eigenen Garten

Begonnen von rose, 16. Oktober 2011, 11:32:51

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rose

Hallo Gartenfreunde,
mich interessiert mal, wie es sic mit dem Versicherungsschutz verhält, wenn ich einem Gartenfreund gestatte Äpfel, Birnen u.s.w. selbst zu flügen? Dabei kommt er zu schaden (fällt vom Baum).
Tritt dabei meine eigene Haftpflichtversicherung ein, muss ich mich zusätzlich versichern?
Hatte jemand schon es einen Fall? Wenn ja wie wurde er geregelt?

Gruß
   

Burchard

Hallo Rose,

im Prinziep heist es doch "selber pflücken - selber schuld" ;)

Aber wenn es etwa deine Leiter war und die nicht mehr sicher war (Sprosse gebrochen)könnet es andrs aussehen.

Ich würde es einfach der Haftpflicht melden. Wenn Du eine Mitschuld hast zahlen die wenn nicht, dann liefern dir sie auch die passenden Argumente.