Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!

Begonnen von schildipit, 24. Oktober 2010, 12:15:25

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Peter, Pan

Hallo Pirol,
es ist mal wieder soweit, deine Anworten sind nur richtig und andere sind falsch und wenn es nicht nach deiner Nase geht wirst Du wieder beleidigen, aber egal.
Nur noch mal für Dich, jede juristische Person - also Verein, GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer § 1 KStG und die Körperschaftsteuer  ist der Ertrag ( Einnahmen) der juristischen Personen. Aus diesen Grunde müssen die Vereine alle Jahre eine Steuererklärung abgeben um zubestätigen das Ihre Einnahmen unter den 35.000 € einschl. Umsatzsteuer für jeden Veranlagungszeitraum  betragen haben. Sollte dies der Fall sein behalten die Vereine ihre steuerliche Gemeinützigkeit. Übersteigen Sie aber diesen Betrag fällt die Körperschaftssteuer an.
Nun erkläre mir was die Körperschaftssteuer des Vereins mit der  Aufwandsentschädigung für die Veinsvorstand zutun hat, nichts. Diese Aufwandsentschädigung ist im § 3 Nr 26a EStG geregelt.
Das von Dir hier so erwähnte Buch " Der Verein " ist für die Führung eines Vereins gedacht in steuerlichen und rechtlichen Frage.
Ich würde mich mal schlaumachen was die Körperschaftsteuer eigentlich ist bevor man hier so auf die Pauke haut, denn es kann schnell passieren das du dich hier zu dem machst, wie Du andere selbst bezeichenst.

Mit freundlichen Grüssen

Peter, Pan