Auschluss eines Mitgliedes

Begonnen von Sonnenblume, 05. Januar 2012, 16:27:19

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Sonnenblume

Frohes neues Jahr an alle....
Wir haben ein Mitglied bei uns, dass viel mündlich und jetzt auch schriftlich ganz massiv gegen den Verein/ Vorstand/Vereinswirt vorgeht.
Da bei uns so Sachen passieren das, dass Ordnungsamt sowie Gesundheitsamt im Vereinsheim stehen und kontrollieren nach Beschwerde eines Mitgliedes(Name wurde auf Nachfrage natürlich nicht genannt,zwecks Schweigepflicht).Aber keine Sorge war alles ok...;)
Also es passieren schon ganz merkwürdige Dinge bei uns...jetzt hat diese Mitglied einen Antrag gestellt,daß der Vorsitzende+2 Obmänner rausgeschmissen werden sollen...der genaue Grund ist nicht zu finden.
Das Mitglied nimmt an den kleingärtnerischen Tätigkeiten wie Versammlungen/Feste usw. schon lange nicht mehr teil und motzt nur rum auf Nachfrage...das ist doch kein Vereinsleben usw....also total desinteressiert.Für all diese Ämtereinschaltungen...haben wir leider keine Beweise das er es war und wenn schriftlich an den Vorstand etwas kam dann nur mit der Unterschrift die Gartenfreunde....ohne Namen.Also ist schon alles merkwürdig...ich denke wir werden den Ausschluß des Mitgliedes fordern,denn wer den Vereinsinteressen schadet,unfrieden stiftet....usw....der hat bei uns nix zu suchen.Meine Frage:Sollte man das ganze besser über einen Anwalt laufen,da ja ganz massiv und persönlich der Vorsitzende+2 Obmänner angesprochen werden???Laut Satzung,wird der erweiterte Vorstand+Schlichtungsauschluß einberufen das Mitglied angehört usw...dann wird entschieden ob Ausschluß oder nicht.
Wer hat schon Erfahrungen dies bezüglich gemacht...?Ich bin Schriftführer,danke schonmal im voraus!

gino

Hallo, Sonnenblume, wenn ihr doch aber nur vermutet, dass es dieses Vereinsmitglied ist???
Ihr werdet da keinen Erfolg mit einer Kündigung haben. Im Gegenteil, das kann sogar als Verleumdung ausgelegt werden.
Ich würde das alles ignorieren- anonyme Infos sind keine Infos.
Auf einer MV würde ich auf diesen Sachverhalt hinweisen und ankündigen, dass nur solche Dinge geändert werden können, bei denen auch ein Name dahintersteht.
Und ich würd mich hüten, diesen Gartenfreund dabei anzusehen.
Der reibt sich doch nur die Hände, wenn er Unfrieden stiften kann.
Diesen Wind müsst ihr ihm aus den Segeln nehmen. gino

Hardy

Hallo,
Vereinsrechtliche Maßnahmen, wie vorliegend der Ausschluss, unterliegen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte. Diese Kontrolle erstreckt sich alleine darauf, ob ein den elementaren rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbands entsprechendes Verfahren eingehalten wurde; ob die verhängten Maßnahmen eine Stütze im Gesetz oder in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks finden; ferner, ob die dem Spruch zugrunde liegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt wurden und ob die Maßnahmen nicht grob unbillig oder willkürlich getroffen wurden, siehe auch
OLG Köln, Beschluss vom am 11.12.2009, Az: 4 O 312/08
Insofern Sonnenblume gut und genau überlegen!

VG Hardy aus Sachsen

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