Vereinsrechnung

Begonnen von alilila2003, 27. Januar 2013, 17:22:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wolfram

Gerne:

"Art. 8. Beiträge

...

3.
Die Beiträge beinhaltet auch etwaige Beiträge des Vereins an übergeordnete Verbände.

..."

Liebe Grüße

Hardy

§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im LSK ist freiwillig und beitragspflichtig.
2. Mitglied können nur rechtsfähige Territorial-, Regional-, Kreis- oder Stadtverbände werden,deren Satzung den Zwecken und Aufgaben des LSK entsprechen und die die Satzung des LSK sowie seine Beschlüsse anerkennen.