hausverbot

Begonnen von John boy, 07. Juni 2016, 19:11:19

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John boy

Hallo hab da mal ne frage
Wir haben bei uns ein Problem mit einem ehemaligen Mitglied
Dieser hat in der letzten Zeit für 2 Pächter den Garten gepflegt und hat in diesen Gärten verbotene Substanzen verwendet dies wurde auch dokumentiert und fotografiert ansonsten hatte n eine Pächter mit diesem Herrn Probleme  (Bedrohung und und)wie können wir uns vor diesen Herrn schützen hausverbot und wie setzen wir das durch

Nostradamus

Hallo Jonboy
So einfach ist das nicht .Was steht in eurer Satzung?Ist der Vorgang beim Vorstand angemeldet .Denn jeder Pächter kann mit Genehmigung des Vorstandes zu vorübergehende Pflege einsetzen .ZB Urlaub ,mehrtägige Abwesenheit usw.Verantwortlich für die Einhaltung der Gartenordnung ist aber der Jeweilige Pächter.Siehe K.Gartengesetz und Rahmengartenordnung.Dann muss zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden.Zustellung am Besten per Einschreiben.Bei dem Einsatz von nicht genehmigt