Stunden leisten

Begonnen von Judithilona, 17. August 2019, 12:36:54

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Muss man Arbeitsstunden in einem Rutsch leisten

Ja
0 (0%)
Nein
3 (100%)

Stimmen insgesamt: 3

Judithilona

Habe seit ca. 2 Monaten einen Kleingarten mit noch ganz viel Arbeit.(Unkraut) Kaufvertrag ist schon abgeschlossen. Pachtvertrag nicht. Jetzt gibt es schon die ersten Probleme. Man muss im Jahr 4 Arbeitsstunden leisten, sonst zahlt man pro Stunde 20 Euro. Also viel Geld. Dieses Jahr wären nur noch 2 Einsatztage. Heute und der 21. 9.(Urlaub an der Ostsee) Da ich heute aus dem Nachtdienst gekommen bin, konnte ich da nicht um 9 Uhr erscheinen.. Habe mir den Wecker gestellt und bin um 10 Uhr 30 hin, um wenigstens eine Stunde zu leisten. Wurde wieder losgeschickt. Um 9 oder gar nicht. Ich fand das nicht so gut und bin total aufgebracht. Steht nirgends das ich die Stunden hintereinander machen muss. Auf den Pachtvertrag warte ich jetzt auch schon 2 Monate. Wenn ich den jetzt nicht unterschreibe muss ich dann den Garten auch beräumen. Würde mich gern nach einer freundlicheren Gartensparte umsehen. Bin gerade ganz schön aufgewühlt. Danke schon Mal für Eure Antworten und schönes Wochenende JUDITH

Spatenpauli

Hallo Judith,

ohne Pachtvertrag bist Du auch kein Pächter.
Die Gemeinschaftsarbeit ist eigentlich nur für die
,, ordentlichen ,, Mitglieder des Vereins.
Also keine Gemeinschaftsarbeit oder Ersatzleistungen.
Aber nur mal so, wenn Du keinen Pachtvertrag hast,
hast Du auch keinen Garten. Wenn es ein Verein ist, was ich vermute, dann hast Du auch kein Recht die Parzelle ohne Pachtvertrag zu bewirtschaften.
Was steht in der Satzung ?
In unserem Verein ist es so geregelt, dass die neuen Mitglieder im ersten halben Jahr keine Gemeinschaftsarbeit leisten müssen
und für unsere Schichtgänger haben wir Sonderaufgaben verteilt,welche die Gartenfreunde außerhalb der Gemeinschaftsarbeit leisten.
Übrigens sind 20.- € pro Stunde nicht zulässig.

Gartenbiene

Hallo Spatenpauli, warum sind 20€ pro Stunde nicht zulässig? Unser Vorstand beabsichtigt abstimmen zu lassen, 25€ statt bisher 10€ zu verlangen.
VG

Spatenpauli

Unser Landesbund empfiehlt 10.-
Was darüber hinaus geht hat, so glaube ich, hat auch
etwas mit der Steuer zu tun.

peter

 Kaufvertrag ist schon abgeschlossen.

Welchen Kaufvertrag ? Ein Kleingarten Verein (so es einer ist) kann nur verpachten und nicht verkaufen da es in den meisten Fällen ja öffentliches Gelände ist( Stadt oder Gemeinde).Was man bezahlt sind Aufbauten oder Pflanzen.
Und dies auch nur laut einem Gutachten der vom Kreis oder Landesverband bestellt ist.Und wenn Sie diesen vom Gutachter festgestellten Preis bezahlt haben sind Sie Mitglied im Verein mit allen Pflichten und Vorteilen !

Spatenpauli

Aber Peter,
ein Kaufvertrag beinhaltet doch keine Mitgliesschaft in einem Verein. Wenn ich einen Vertrag über ein Autokauf unterschreibe bin doch auch nicht gleiczeitig Mitglied in einem Automobilclub.
Gruß
Jens

peter

Spatenpauli

Bitte noch einmal das was ich geschrieben habe lesen
und dann noch einmal antworten ;D 8)

Gartenfreund online vor Ort

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten März

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den März.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten März

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den März.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten März

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den März.
mehr…

Online-Seminar am 15.04.2025

Bohnen: So gelingt ihnen der Klassiker

Sie sind anspruchslos und leicht anzubauen: Erfahren Sie in diesem Seminar alles über den Anbau von Stangen-, Busch- und Prunkbohnen. Von der Sortenwahl über die Aussaat bis hin zur Pflege und Ernte zeigt Thomas Jaksch Ihnen, was Sie beachten sollten, damit Ihr Anbau ein Erfolg wird!

Mehr Informationen 

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...