Pflichtstunden

Begonnen von ikarusde, 02. Mai 2022, 19:32:46

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ikarusde

seit 20 Jahren gibt es die Regelung das Frauen ab den 65 Lebensjahr von den Pflichtstunden befreit werden.
Jetzt will der Vorstand das erst ab 70 die Frauen und Männer von den Pflichtstunden befreit werden.
Dies wurde per Briefwahl beschlossen.

Frauen die unter der alten Abstimmung mit 65 Jahren befreit wurden, jetzt wieder bis 70 die Pflichtstunden machen sollen.
Also: Die Frauen sollen wieder Rekordtiert werden.
Ist daß Rechtens????
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Skinhead

Oi ikarusde,

die schriftliche Abstimmungsmöglichkeit braucht aktuell nicht mal in der Satzung verankert zu sein, sondern ist während Corona als Alternative zur Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung explizit vom Gesetzgeber vorgesehen. Kürzlich erst bis Ende August 2022 verlängert. Die schriftliche Abstimmung muss nur korrekt durchgeführt worden und die notwendige Anzahl an Stimmen zusammen gekommen sein.

Was die Gemeinschaftsarbeitsstunden angeht nehme ich auch an, dass das bei Euch in der Satzung verankert ist und entsprechend die Satzung geändert werden musste. Das wäre das einzige, was Du mal überprüfen könntest, ob das alles korrekt über die Bühne ging (Fristen, Quoren, Stimmanteile, ...). Aber ansonsten sehe ich da jetzt nichts, was nicht rechtens sein soll.

Und Gemeinschaftsarbeit heißt ja nicht immer schwer schleppen. Lasst die Betroffenen einfach beim Vereinsfest oder Pflanzenflohmarkt o.ä. was nicht besonders anstrengendes machen und gut ist.

Rosa

Zitat von: ikarusde am 02. Mai 2022, 19:32:46Also: Die Frauen sollen wieder Rekordtiert werden.
Ist daß Rechtens????
Ja, das ist rechtens. In einer Briefwahl haben die meisten Mitglieder dafür abgestimmt, dass Frauen erst mit 70 Jahren befreit werden von Arbeitsstunden.
Wie Skinhead schon schrieb, Gemeinschaftsstunden brauchen nicht immer schwer sein.

ikarusde

Vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich es recht verstehe, werden die Frauen, die bereits 1-4 Jahrea aus der Pflichtstundenarbeit befreit wurden, wieder zur Pflichtarbeit bis 70 Jahre herangezogen werden?
Selbst Frauen mit 50% G (GDB)?
Danke vorab.

Tine987

Hallo,

bei uns müssen alle Mitglieder unabhängig vom Alter und Behinderungsgrad Pflichtstunden leisten. Diejenigen bekommen leichte Aufgaben zugeteilt.

Wer einen Garten bewirtschaften kann, kann auch Pflichtstunden machen. Das war eine Aussage auf unseren damaligen Mitgliederversammlung von einem Mitglied gewesen und die meisten haben zugestimmt.

LG

Rosa

Zitat von: ikarusde am 05. Mai 2022, 08:57:35Wenn ich es recht verstehe, werden die Frauen, die bereits 1-4 Jahrea aus der Pflichtstundenarbeit befreit wurden, wieder zur Pflichtarbeit bis 70 Jahre herangezogen werden?
Selbst Frauen mit 50% G (GDB)?
1. ja
2. siehe hier in den Link
https://www.kgv-e.de/nachrichten/gemeinschaftsarbeit-2/
Ein Rechtsanspruch auf Befreiung gibt es nicht.

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