Kleingarten-Bewerbung

Begonnen von Nasenfaktor, 27. Februar 2023, 16:40:05

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Nasenfaktor

Hallo zusammen,
ich habe mich vor längerer Zeit hier in der Stadt (kleine Großstadt) um einen Kleingarten beworben. Ich wurde in die Warteliste eingetragen und habe darüber auch einen Nachweis erhalten.
Die Wartezeit auf einen Kleingarten beträgt hier ca. 3 Jahre. Wenn ich dann irgendwann wegen eines freien Kleingartens angerufen werde, worauf muss ich achten (Einsicht Schätzprotokoll, Nachfrage nach potentiell rückzubauenden Gebäuden / Gebäudeteilen, Entfernung bestimmter Pflanzen o. ä.)?
Was wollen die Vorstände von einem persönlich wissen bzw. was sollte ich von mir erzählen? Ich habe schon langjährige Garten- / Gartenvereinserfahrung durch Mitgliedschaft in Gemeinschaftsgartenvereinen hier in der Stadt und habe auch rein aus Interesse verschiedene Handwerkskurse gemacht.
Ich bin eine alleinstehende Frau und frage mich deswegen manchmal, ob die mich überhaupt nehmen...
Ich wollte noch dazuschreiben, dass ich mit der 1/3-Regelung wohl kein Problem bekomme, weil ich den Garten tatsächlich zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen wollte.

Barella

Hallo,
wenn Sie auf der Warteliste für einen Kleingarten stehen und irgendwann ein Angebot erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der Garten den Anforderungen entspricht, die Sie haben. Dazu gehört auch, dass Sie sich das Schätzprotokoll ansehen und auf potenziell rückzubauende Gebäude oder Gebäudeteile achten. Außerdem sollten Sie prüfen, ob bestimmte Pflanzen entfernt werden müssen.
In Bezug auf Ihre Person sollten Sie den Vorständen des Kleingartenvereins von Ihren Erfahrungen im Garten- und Gartenvereinsbereich erzählen sowie Ihre Interessen am Anbau von Obst und Gemüse hervorheben. Das Geschlecht spielt bei der Auswahl normalerweise keine Rolle.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Nasenfaktor

Hallo Barella,
vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schonmal weiter und beruhigt mich etwas.
Ich hoffe, dass ich dann irgendwann tatsächlich vom Vorstand ausgewählt werde, einen Garten pachten zu können.
Viele Grüße,
Nasenfaktor

LindseyRalph

Zitat von: Barella am 05. März 2023, 18:09:08Hallo,
wenn Sie auf der Warteliste für einen Kleingarten stehen und irgendwann ein Angebot erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der Garten den Anforderungen entspricht, die Sie haben. Dazu gehört auch, dass Sie sich das Schätzprotokoll ansehen und auf potenziell rückzubauende Gebäude oder Gebäudeteile achten. Außerdem sollten Sie prüfen, ob bestimmte Pflanzen entfernt werden müssen.
In Bezug auf Ihre Person sollten Sie den Vorständen des Kleingartenvereins von Ihren Erfahrungen im Garten- und Gartenvereinsbereich erzählen sowie Ihre Interessen am Anbau von Obst und Gemüse hervorheben. Das Geschlecht spielt bei der Auswahl normalerweise keine Rolle.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. free games
Ich bin gespannt auf die hohe Chance, die Gartengenehmigung vom Vorstand zu bekommen?

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