Hund im Kleingarten

Begonnen von Vanessa Zaufl, 14. Mai 2001, 15:24:00

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Vanessa Zaufl

Hallo!

Mich würde brennend interessieren, ob es denn erlaubt ist, seinen Hund tagsüber unbeaufsichtigt im eingezäunten Kleingarten zu lassen?
Gibt es da irgendwelche Einschränkungen? Darf man beispielsweise seinen Hund nur für einen bestimmten Zeitraum unbeaufsichtigt im Garten lassen (evtl. erlaubt 3 Stunden unbeaufsichtigt)?
Oder darf man seinen Hund gar nicht alleine im Garten lassen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

V. Zaufl

Horst

Liebe Gartenfreunde,
zu dem Thema findet ihr hier im Forum bei dies & das unter Kleintierhaltung Beiträge.

Jetzt geht es aber um den mehr oder weniger zeitweiligen Aufenthalt von mitgebrachtem Hund oder einer Katze.

Dazu gelten die Regelungen des Vereins/Verbandes, z.B. in der Gartenordnung. In unsere Gartenordnung haben wir 1996 geschrieben: "Tierhaltung ist nicht gestattet. mitgebrachte Tiere dürfen sich nur im jeweiligen Kleingarten frei aufhalten. Der Pächter bzw. das Vereinsmitglied hat dafür zu sorgen, daß sie niemand belästigen. Außerhalb des Kleingartens sind sie ständig an der Leine zu führen bzw. zu tragen. Verunreinigungen durch die Tiere sind umgehend zu beseitigen. Im Vereinsheim sind Tiere nicht gestattet."

Ist keine Regelung vorhanden, so ist man der (mehr oder weniger willkürlichen) Entscheidung des Vorstandes unterworfen. Auf das Wohlwollen der Nachbarn ist man sowieso angewiesen.

Wenn alles OK ist, könnte man auch einen Hund, der nicht bellt (nicht von anderen lieben Menschen provoziert wird)
länger unbeaufsichtigt im eingezäunten Garten lassen.

Jedoch wie kann man das bei der armen Mieze (Stubentiger = Gartentiger?) bewerkstelligen? Die Nützlichkeit wegen der Mäuse usw. wäre ein Weg.

Übrigens
"Hund" ist nicht gleich Hund und "Katze" nicht Katze:
Labador, Schäferhund - Däckelchen.
Hauskatze - (angeleinte?) Angorakatze.
Das fehlen eure Angaben.

Das meint
Horst

agathe.

Liebe Garten-und Hundefreunde,
wer kann mir mit einem guten Tipp weiter helfen ?
Ich habe als Hundebesitzerin(Zwergpudel),bei Erhalt des Kleingartens (vor 2 Jahren),einen Maschendrahtzaun ringsrum
aufgestellt(auf mündliche Zusage des damaligen Vorstandes-
mitlerweile verstorben).Ein Jahr nach der Zuteilung habe ich den Pachtvertrag unterschrieben und jetzt droht der
Verband mit der Kündigung des Pachtvertrages wenn ich den Zaun (der eigentlich die Nachbarn vor meinem Hund schützen sollte und nicht mich vor den Nachbarn) nicht entferne, da er laut Satzung nicht erlaubt ist.
Der ganze Schriftverkehr mit der Bitte um Verständnis und Genehmigung an den Verband,bdg,lbk,Gartenbaureferat lh München haben nichts gebracht.In x-beliebige andere Kleingärtenvereine gibt es Zäune zwischen den Parzellen in allen Variationen und unterschiedlichen Höhen und keiner
regt sich darüber auf.
Ich muß meinen Zaun weg machen und den Hund an der Leine halten wärend des Aufenthalts im Garten.
Da frage ich mich " wo bleibt die laut propagierte Tierlieb?" Da ist doch jeder streuende Hund im Ausland glücklicher als mein Hund in Deutschland an der Leine.
Hat jemand schon eine ähnlich Schikane im Kleingartenverein miterlebt? Weis jemand einen Rat für meine Situation?
Ich vermute hinter der ganzen Problematik die Altgartenbesitzer die uns beziehungsweise mich als neue
junge Gartenbesitzer nicht akzeptiren .
Sind Zäune in anderen Kleingärtenverbände erlaubt oder geduldet?
Um jeden Hinweis währe ich sehr,sehr dankbar.

Peter Michael Spohr

Als Vorsitzender eines Kleingartenvereies muß ich Ihnen sagen, dass das Setzen eines Zaunes in der Gartenordnung des jeweiligen Kleingärtnervereines enthalten sein muss.
Diese ist Beschluss der Mitgliederversammlung und für alle bindend. So muss ich als Vs. innerhalb des Vereines auf die Einhaltung achten, dass sich Hunde nicht auf das Gebiet der Nachbarparzelle begeben und dort für Verunreinigungen und mögliche Zerstörungen von Beeten etc. verursachen.
Dies ist sicher auch in Ihrem Interesse. Sie sollten sich mit dem Vorstand Ihres Vereines dahingehend einigen keinen Zaun zu setzen, sondern eine Abgrenzung mit niedrigen Büschen (Buchsbaum). Dies ist in diesem Sinne kein Zaun und Sie umgehen die Regelung. Ihre Hunde müssten natürlich so dressiert werden, dass diese diese Büsche akzeptieren bzw. hier ihre Grenze sehen. Es Geht, habe es selbst ausprobiert.

Freundlichst
P. Spohr

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