Abstimmungen im Gartenverein

Begonnen von Reinhard, 18. August 2002, 11:16:00

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Reinhard

Hallo, mich würde mal interessieren, wie das bei Euch die Abstimmungen in der Mitgliederversammlung geregelt sind: Eine Stimme pro Garten oder eine Stimme pro Mitglied? Ich bin der Meinung, wenn dazu nichts in der Satzung steht, hat jedes Mitglied das Recht seine Stimme abzugeben. Da kann der Versammlungsleiter doch nicht plötzlich vor einer kontroversen Abstimmung sagen, es zählt nur eine Stimme pro Garten?<br />
Viele Grüße Reinhard

Eckhard

Hallo Reinhard,<br />
normalerweise hat jedes Mitglied ein Stimmrecht. Bei uns gab es auch schon Abstimmungen, wo es nur 1 Stimme je Garten gab. Dies wurde allerdings vor der Abstimmung bekannt gegeben. Dies im nachhinein kund zu tun, riecht nach einem " nicht erwünschten " Ergebnis der Abstimmung.<br />
Das scheint mir ein diktatorischer Vorstand bzw. Versammlungsleiter zu sein.. Abhilfe schafft meistens der Stadt bzw. Bezirks- Verband.<br />
Gruß Eckhard

Philipp

Hi...<br />
Ist da vieleicht ein Parteibuch mit im Spiel?<br />
Bei uns ist es so!<br />
Philipp

Horst

Hallo;<br />
es ist so wie es Reinhard sagt.<br />
Wenn in der Satzung in etwa steht "in der MV hat jedes Mitglied eine Stimme", dann ist es leider so. Dann bestimmen ahnungslose so genannte passive Mitglieder über uns mit! Dann kann man auch bei reinen Gartenfragen nicht einschränken. Man hat es sich bei der Satzung zwohl zu einfach gemacht und von einfacheren Vereinen abgeschrieben.<br />
<br />
Da helfen nur Satzungsänderungen:<br />
<br />
A. Einteilung der Mitglieder<br />
<br />
1. ordentliche Mitglieder (so gen. aktive Mitglider)= Kleingartenpächter. Pro Garten nur ein Pächter = Haupverantwortlicher.<br />
<br />
2. außerordentliche Mitglieder (so gen. passive Mitglieder) = Gartenbewerber, Förderer des Vereins (einschl. ehemalige Gartler). Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen auch Ehrenmitglieder.<br />
<br />
B. Stimmrecht in MV<br />
<br />
1. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme, bei Abwesenhnbeit der Ehegatte = eine Stimme pro Garten.<br />
<br />
2. Außerordentliche Mitglieder nehmen an der MV mit beratender Stimme teil = dürfen mitreden, Anträge einbringen, aber nicht abstimmen, auch nicht in reinen Vereinsangelegenheiten.<br />
<br />
Euer Horst

Lothar

Hallo<br />
<br />
Wichtig scheint mir die Unterscheidung zu sein, worüber abgestimmt werden soll.<br />
<br />
Wenn das Ergebnis mit Sonderkosten für den einzelnen Pächter verbunden ist - z. B. Einrichtungen, die nicht den Gemeinschaftsanlagen sondern den einzelnen Parzellen dienen - sollten auch nur die Pächter darüber beschließen können.<br />
<br />
Bei sonstigen Abstimmungen und Wahlen alle Mitglieder. Die Verweigerung des Stimmrechtes eines Mitgliedes, auch wenn es die Satzung nicht klarstellt, ist äußerst bedenklich.<br />
Ausnahme: Pächterentscheidungen sh. oben.<br />
<br />
Stimmrecht pro Garten kann ich mir nicht vorstellen. Pächter ist Pächter und somit ordentliches Mitglied. Übertragung der Stimme auf Ehegatten halte ich für nicht möglich, da dieser wohl kein ordentliches Mitglied ist. Eine Stimme pro Garten bedeutet im Extremfall, dass jeder der vom Mitglied eingesetzt wird, plötzlich abstimmen kann. Undenkbar.<br />
<br />
Sowenig wie laut BKleingG ein Erbrecht für die Parzelle besteht, sowenig besteht auch ein Übertragungsrecht der Stimme eines Mitglieds.

Reinhard

Hallo Lothar,Du sagst:" Übertragung der Stimme auf Ehegatten halte ich für nicht möglich, da dieser wohl kein ordentliches Mitglied ist." Willst Du damit sagen, daß Bei Euch immer nur eine(r) der Ehepaare  Vereinsmitglied ist, wie im 18. Jahrhundert, so dass auf diese einfache Weise die Frauen daran gehindert werden, im Verein eine Funktion zu übernehmen, weil das Vereinsmitglied "natürlich" der Mann ist?<br />
Sicher habe ich Dich da falsch verstanden.<br />
Bei uns ist es ja gerade dadurch zu dem Problem gekommen, weil *beide* Ehepartner Vereinsmitglied sind, und es "schon immer so war", daß nur einer von beiden seine Stimme abgeben kann. Das finden die neu aufgenommenen Mitglieder nicht in Ordnung, weil davon in der Satzung nichts steht.<br />
Viele Grüße Reinhard

Lothar

Hallo Reinhard<br />
<br />
Natürlich haben auch wir bereits das 21. Jahrhundert eingeleutet.<br />
<br />
Die Mehrheit unserer aktiven Mitglieder (also Pächter) sind sogar Frauen. Und sie haben auch Ämter im Verein.<br />
<br />
Den jeweiligen Ehepartner zu zwingen, auch Mitglied zu werden, haben wir nie angedacht und das wollen wir auch nicht.<br />
<br />
Viele der Ehepartner der Pächter sind aber auf freiwilliger Basis passive, also fördernde Mitglieder.<br />
<br />
Meine Ehefrau ist z. B. Pächterin unserer Parzelle, also aktives Mitglied. Ich habe mich vor Jahren als passives Mitglied aufnehmen lassen, bin aber trotzdem 1. Vorsitzender des Vereins geworden.<br />
<br />
Wenn danach etwas zur Abstimmung anliegt, das die Pächter finanziell betreffen würde, besprechen wir das natürlich zu Hause, aber abstimmen kann dann nur meine Frau. Ich leite kraft Amtes die Versammlung und führe die Abstimmung durch, stimme aber selbst in einem solchen Fall nicht.<br />
<br />
Laut § 12 BKleingG - nach dem ein Pachtverhältnis endet wenn ein Kleingärtner stirbt, sofern nicht beide Ehepartner den Pachtvertrag unterschrieben haben - versuche ich derzeit, die jeweiligen Ehepaare dazu zu bringen, nachträglich die Pachtverträge gemeinsam zu unterschreiben (was zulässig ist). Vielen ist das aber garnicht so angenehm, das sie der meinung sind, man wolle nur zusätzlich Mitgliedsbeitrag kassieren.<br />
<br />
Also, sicher ein bedeutendes Thema. Wir bleiben dran.<br />
<br />
Grüße<br />
Lothar<br />
<br />
So gesehen wären wir wieder bei einer Stimme pro Parzelle.<br />
<br />

Horst

... bei fehlenden Regelungen!<br />
<br />
Hallo Freunde.<br />
<br />
Meinen kurz gefaßten Beitrag "Satzungen oft zu einfach" muß ich erläutern und auf einige Widersprüche mit Lothar eingehen. Ich nehme kein Wort meines obigen Beitrags zurück und ich bitte auch nichts hineinzuinterpretieren. <br />
Die Selbstverwaltung unserer Anlage ist die Hauptaufgabe unseres Vereins.<br />
<br />
Zu A 1.: Ordentliche Mitglieder:<br />
Eheleute entscheiden vorher gemeinsam wer Pächter und damit ordentliches ("aktives") Mitglied wird; sehr oft sind das die Ehefrauen. Falls beide das ändern wollen ist das jederzeit möglich und reine Formsache. Es steht nicht in der Satzung aber damit ergibt sich praktisch eine Stimme pro Garten. Anderes wäre ungerecht gegenüber den Pächtern, die allein sind. Weiterer Vsorteil: Pro Garten nur ein Ansprechpartner, der Pächter. Verweisen, ausreden, schieben auf den Partner ist nicht mehr möglich. Bei uns dürfen nur Pächter Ämter haben: Verwandschaftsgemauschele wird z. B. reduziert.<br />
<br />
Zu A 2.: Außerordentliche Mitglieder.<br />
<br />
Neue ohne Garten wissen, daß sie "nur" beratendes Stimmrecht haben. Biis jetzt hat noch kein Ehepartner den Wunsch "passives" Mitglied zu werden und auch noch zu zahlen.<br />
<br />
Zu B 1. und 2.: Stimmrecht in MV<br />
<br />
§ 9 5. unserer Satzung lautet:<br />
"Jedes ordentliche Mitglied hat in der MV eine Stimme. Bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds darf in dessen Vertretung der Ehepartner abstimmen. Außerordentliche Mitglieder und  Ehrenmitglieder können an der MV mit beratender Stimme teilnehmen".<br />
Lothar: Die Veertretung ist nur auf den Ehegatten beschränkt. Das ist keine Übertragung der Mitgliedschaft, sondern nur eine Vertretung bei Verhinderung in der MV.<br />
<br />
Nochwas:<br />
§ 12 (2) BKleingG gilt nur für gemeinschaftlich geschlossene Pachtverträge von Eheleuten. Unsere Satzung geht darüber hinaus: "Ein Hinterbliebender kann unmittelbar als Pächter gegenüber anderen Bewerbern vorgezogen werden, wenn von ihm binnen eines Monats nach dem Todesfall ein Antrag gestellt wird." Witwer, Kind, Enkel kann Pächter werden. Vortreile: Wir kennen die Leute (weniger Chaoten in der Anlage). Gemeinschaftlicher Pachtvertrag erübrigt sich.<br />
<br />
Lieber Lothar, es mag wohl - aus deiner Sicht - bei euch einigermaßen so klappen, aber woanders oft nicht.<br />
<br />
Bitte weitere Meinungen.<br />
<br />
Horst

Lothar

Lieber Horst<br />
<br />
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Im Grunde, so glaube ich, liegen wir da nicht weit auseinander.<br />
<br />
Bei uns kann jedes Mitglied ein Amt übernehmen. Es ist die Frage, ob man das auf Pächter beschränken muss. Sicher ist aber auch das eine Lösung. Wir haben auf jeden Fall kein Problem damit. Allerdings betone ich immer wieder, dass Vereinsvorstände bei ihrer Arbeit die Zeit nach ihnen berücksichtigen müssen und entsprechend die Regeln so einrichten sollten, dass auch später, unter anderer Führung, kein Schindluder mit den Mitgliedern getrieben werden kann.<br />
<br />
Da seid ihr offensichtlich schon ein paar Schritte weiter, was für mich sehr interessant ist für meine künftige Arbeit.<br />
<br />
Zu § 12 (2) BKleingG: Hier habt ihr eine Lösung, auf die wir noch nicht gekommen sind. Da werde ich etwas tun. Allerdings verfahren wir in der Regel so, auch ohne Satzungsparagraphen.<br />
<br />
Viele Grüße<br />
<br />
Lothar

Stefan S.

Hallo zusammen,<br />
<br />
meine Meinung zur Abstimmung im Gartenverein ist recht einfach.<br />
Jedes zahlende Mitglied (Mitgliedsbeitrag) ist berechtigt und verpflichte seine Stimme abzugeben. Dabei ist es egal ob Männlein oder Weiblein. Das was zählt, es sollte bei der Abstimmung nicht aus einer Laune heraus oder "kann ich leiden, kann ich nicht leiden" geschehen sondern sachlich und gut Überlegt.<br />
<br />
MfG Stefan S.

Reinhard

Hallo, ich war ein paar Wochen im Urlaub, deshalb erst heute meine Antwort:<br />
Erstmal vielen Dank für die vielen Meinungsäuserungen; bis auf die Sache mit dem Parteibuch war ja alles sehr konstruktiv. Allerdings bin ich bei meiner Fragestellung von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich war fest davon überzeugt, daß überall beide Ehepartner Vereinsmitglied sind. Bei uns ist das jedenfalls so, es sei denn, es will jemand nicht, weil er z.B. Angst hat dass die unehlichen Kinder den Garten erben. :-))<br />
Und da liegt das Problem: Meiner Meinung nach darf, wenn nichts anderes in der Satzung steht, *jedes Vereinsmitglied* abstimmen. Wenn nun einer aus privaten Gründen nicht in den Verein eintritt, ist das doch sein Problem, oder nicht? <br />
In diesem Jahr wurden 3 Ehepaare neu in den Verein aufgenommen, die jeweils beide auch Vereinsmitglied sind. Als sie in der Jahreshauptversammlung beide abstimmen wollten, wurde ihnen das verwehrt. Begründung: Irgendwann vor zehn Jahren soll einmal beschlossen wurden sein "ein Garten -eine Stimme". Allerdings wurde die Satzung nicht geändert und der Vorstand, kann auch kein Protokoll der damaligen Jahreshauptversammlung vorweisen, in dem dieser Beschluß dokumentiert ist. Deshalb halte ich diesen Vorgang für rechtswidrig.<br />
Im Internet habe ich zwar das Urteil irgend eines Oberlandesgerichts gefunden, dass so ungefähr besagt,<br />
auch satzungswiderige Beschlüsse seien gültig, wenn eine ordnungsgemäße Abstimmung am Ergebnis nichts geändert hätte, aber da frage ich mich,was die Richter gedacht haben, wozu braucht man dann überhaupt eine Satzung?<br />
Viele Grüße an alle und vielleicht ein paar Meinungen!<br />
Reinhard

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