Merkwürdig: Pacht auch OHNE Vereinsmitgliedschaft ???

Begonnen von Sandra, 22. September 2002, 23:19:00

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Sandra

Hallo werte Kleingartengemeinde :-)<br />
<br />
Ein persönliches Problem und die Fakten dazu:<br />
 <br />
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft (NRW) / Verein vermittelt  Garten / Pachtvertrag wird unterzeichnet (Vordruck) / Kaufbetrag wird laut Wertermittlung an Verein überwiesen / Verein überweist an Vormieter.<br />
<br />
Bis jetzt ja noch alles scheinbar in Ordnung. <br />
<br />
Der Verein hat mir aber weder Satzung, Aufnahmebestätigung noch Rechnung für die Vereinsmitgliedschaft übergeben trotz mehrmaliger (such schriftlicher) Nachfrage. Man "drückt" sich mit diversen Ausflüchten.<br />
<br />
Meine Frage nun: Ist diese Art der "Umgehung" rechtlich so OK bzw. darf ein Verein seine Grundstücke OHNE Vereinsmitgliedschaft überhaupt weitergeben...? Habe ich jetzt überhaupt rechtlich das erworbene Grundstück "sicher"?<br />
<br />
Vielen Dank für eure Bemühungen!

Tom

Hallo Sandra !<br />
<br />
Du hast Recht der Fall ist schon etwas kurios.<br />
<br />
Es ist hier einerseits zwischen Vereinsrecht und andererseits zwischen Pacht und Kaufrecht zu unterscheiden. <br />
<br />
Pachtrechtlich scheint ja nach Deinen Angaben alles in Ordnung zu sein. Du hast einen unterschriebenen Pachtvertrag. Damit hast Du also die rechtliche Grundlage die von Dir gepachtete Fläche so zu nutzen, wie es im Pachtvertrag vereinbart wurde ( in der Regel wird die Nutzung als Kleingarten vorgeschrieben sein). Als Gegenleistung musst Du die Pacht zahlen. Kleine Anmerkung von mir, Du hast das Grundstück nicht wie Du schreibst erworben, sondern nur gepachtet.<br />
<br />
Auch die kaufrechtliche Seite des Ganzen scheint nach Deiner Beschreibung unproblematisch. Du solltest jetzt Eigentümerin der auf der Parzelle befindlichen Anlagen (Laube, Anpflanzungen) sein. <br />
<br />
Kurios aber eigentlich auch nicht problematisch ist, dass Du bisher nicht in den Verein aufgenommen wurdest. Obwohl immer wieder in den Satzungen der einzelnen Vereine versucht wird, die Pacht mit der Vereinsmitgliedschaft zu verzahnen, ist rechtlich anerkannt, dass ein Verein zwar nicht mit Nichtmitgliedern Pachtverträge abschließen muss (Vertragsfreiheit), aber bestehende Pachtverträge nicht Mangels Mitgliedschaft gekündigt werden können (siehe etwa Mainczyk, Bundeskleingartengesetz, Praktiker - Kommentar, 8. Auflage 2002, § 1 Rn 18 - 20). Nach meiner Ansicht könntest Du also zunächst beruhigt abwarten. Ich würde mich jedoch trotzdem weiter um die Aufnahme in den Verein bemühen. Interessant wäre natürlich, dass Motiv des Vereines zu erfahren. Du sprichst hier von “diversen Ausflüchtenâ€?. Vielleicht schreibst Du trotzdem mal, welche Ausflüchte hier gebraucht werden. <br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
<br />
Tom

Sandra

Zuerst einmal DANKE für deine Erläuterung! Es beruhigt die AUssage, dass bestehende Pachtverträge wegen "Nicht-Vereinsmitgliedschaft" nicht gekündigt werden können.<br />
<br />
Als "Ausflüchte" wurde bis jetzt gebraucht:<br />
-Fehlende Formulare,<br />
-Auf dem Postweg verschwunden,<br />
-Urlaub des kompletten Vorstandes.<br />
<br />
Ich halte dies für Schutzbehauptungen. Mir ist nur nicht klar, WARUM der Vorstand dies macht (keine persönlichen Probleme vorhanden).<br />
<br />
Was hältst du davon, wenn ich jetzt eine FRIST setze schriftlich? Kann ich das? <br />
<br />
DANKE!

Sandra

Nachtrag:<br />
<br />
Ich habe ja, BEVOR ich die Parzelle pachten konnte, ordnungsgemäss und schriftlich an den Vorstand das Gesuch  um Aufnahme in den Verein gestellt. (Nach meinem Wissenstand muss doch der komplette Vorstand zustimmen - oder?!? )<br />
<br />
Danach habe ich (wie schon erwähnt) nichts mehr in Bezug auf den Verein erfahren sondern nach Zahlung des "Kauf"-Betrages an den Vorpächter (über das Vereinskonto!) nur einen Pachtvertrag und die Gartenordnung der Stadt und die Schlüssel bekommen. Kein Blatt mehr. Noch nicht einmal eine Aufstellung über den Pachtzins, der wurde mir nur mündlich mitgeteilt.<br />
<br />

Tom

Hallo zum zweiten Mal !<br />
<br />
Ob man dem Vorstand hinsichtlich der Aufnahme in den Verein eine Frist setzen kann und wer über die Aufnahme entscheidet bzw. entscheiden muss, regelt die Satzung des Vereines. Also Satzung besorgen und nachlesen. Vielleicht fragst Du mal Deinen Nachbarn, ob er Dir seine borgt (oder kopiert). Ich würde Dir persönlich nicht raten, den Vorstand durch Fristsetzung unter Druck zu setzen. Das gibt nur “böses Blutâ€? und glaube mir, wenn ein Vorstand wirklich will, kann er einem das Gärtnern zur Hölle machen. Also abwarten oder vielleicht das persönliche Gespräch suchen. <br />
<br />
Am Rande sei bemerkt, erstmal hast Du nur Vorteile, wenn Du nicht Vereinsmitglied bist, können auch keine Beiträge verlangt werden.<br />
<br />
Deine Schilderung der Gartenübergabe erschreckt schon etwas. Ich nehme mir bei uns doch etwas Zeit, um die Dinge etwas genauer zu besprechen. Zur Pacht müsste sich eigentlich eine Aussage in Deinem Pachtvertrag finden. Zu den übrigen zu klärenden Fragen würde ich noch einmal persönlich auf den Vorstand zugehen. Du solltest Dir erklären lassen:<br />
<br />
&#8210;   wie setzt sich die Pacht zusammen (Gemeinschaftsanteil ?)<br />
&#8210;   an welche Bankverbindung ist die Pacht wann zu zahlen<br />
&#8210;   wer kassiert wann Wasser, wie ist die Wasserversorgung organisiert (Verein oder Nutzergemeinschaften ?)<br />
&#8210;   wer kassiert wann Energie<br />
<br />
&#8210;   wenn Du dann Mitglied bist:<br />
<br />
   &#8729;   wie setzt sich der Mitgliedsbeitrag zusammen (möglw. ist in der Dir genannten Summe der Beitrag schon enthalten)<br />
   &#8729;   sind Gemeinschaftsstunden zu leisten<br />
<br />
So, mehr fällt mir gerade nicht ein. Vielleicht noch das, lass Dir mal erklären, wie es mit der Beendigung des Pachtverhältnisses ist. Ich weiß, Du willst gerade erst loslegen, aber viele fallen zum Ende Ihres Gärtnerlebens aus allen “Wolkenâ€?, wenn Sie erfahren, dass Sie theoretisch die Parzelle entschädigungslos, komplett beräumt übergeben müssen. Kannst Dir ja dazu einige andere Beiträge in diesem Forum durchlesen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen <br />
<br />
Tom

Horst

Hallo Freunde,<br />
zu den Ausführungen von Tom kurz einige zusätzliche Bemerkungen:<br />
Normalerweise wird man bei Abschluß eines Kleingartenpachtvertrages (es gilt Kleingartenpachtvertrag + Gartenordnung der betreffenden Anlage) automatisch Vereinsmitglied (es gilt zusätzlich die Vereinssatzung).<br />
Wir verwalten über die von uns in der Mitgliederversammlung gewählten Vereinsorgane, wie Vorstand und Ausschuß, unsere Kleingartenanlagen s e l b e r.<br />
(Nur) als Vereinsmitglied kamm man mitbestimmen und hat aktives und passives Wahlrecht. Ist man nicht Mitglied, so ist man von der Mitbestimmung = Selbstverwaltung ausgeschlossen.<br />
Sandra:<br />
Vielleicht nimmt deine Vorstandschaft das alles wirklich nicht "so genau", oder es ist Absicht? Das solltest du nach den Ratschlägen von Tom vorsichtig herausfinden, aber auch aus den oben genannten Gründen auf Mitgliedschaft bestehen.<br />
<br />
Horst<br />
<br />

Lothar

Hallo Sandra<br />
<br />
Du hast ja von Tom und Horst schon viele gute Infos erhalten. Im Grunde ist dem nichts mehr hinzuzufügen.<br />
<br />
In meiner Eigenschaft als Vorsitzender eines Kleingartenvereins möchte ich Dich aber doch unterstützen, weil mir das Verhalten Eures Vorstandes sehr schleierhaft ist.<br />
<br />
Eine Kleingartenanlage kann z. B. nur an eine kleingärtnerisch gemeinnützige Organisation (sprich: Verein) verpachtet werden. Der Verein als Zwischenpächter kann aber durchaus an Nichtmitglieder verpachten. Nur, was das soll, kann ich nicht verstehen. <br />
<br />
Der Verein müßte in deinem Fall Dich und deine Parzelle gesondert verwalten. Bei dieser Vorgehensweise kann der Verein in der Mitgliederversammlung, in der normal auch alle Pächter vertreten sind, keine Entscheidungen mehr treffen, welche die Parzellen im Besonderen betreffen. Er muß zusätzlich eine Pächterversammlung durchführen. Darauf hast Du in jedem Fall Anspruch. <br />
<br />
Außerdem muß der Verein Dich auch kaufmännisch gesondert führen. Als Nichtmitglied mußt Du vordergründig keine Gemeinschaftsleistungen erbringen. Dennoch wird der Verein von Dir solche Leistungen (mit Recht) fordern.<br />
<br />
Zitat Dr. Rudolf Trepte: "Die Verwaltung einer Parzelle ist etwa der einer Mietwohnung gleichzusetzen und kann wie bei Wohnungsverwaltungen mit EUR 150,â€" bis 250,â€" je Jahr veranschlagt werden. "<br />
<br />
Prüfe doch einmal, wie hoch bei Euch die Summe von Mitgliedsbeitrag und Gemeinschaftsstunden ist.<br />
<br />
<br />
Bitte, halte uns über die Entwicklung auf dem Laufenden. <br />
<br />
Gruß Lothar

Kleingartenvereine.de

Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen.<br />
Mit frundlichem Gruß<br />
die Suchmaschine <br />
für Kleingartenvereine

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