Frage zur Laubengröße

Begonnen von Klaus, 21. April 2005, 22:18:00

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Klaus

Hallo,
Die Vorgeschichte:
ich habe letztes Jahr einen Garten übernommen - eine Ruine (das trifft auf den Garten und insbesondere auf die Laube zu).
zZ. renovoiere ich die Laube. Im Grunde ist es schon fast ein Abriß und Wiederaufbau - na nicht ganz.

Der Wunsch:
Da der Dachbelag wohl noch höchstens 1 oder 2 Jahre hält und dann eh entsorgt werden muß (Asbestbeton) würde ich dann gerne aus dem Flachdach ein Mansardendach machen

Das Problem 1:
Die Laube ist größer (6qm) als erlaubt. Dies ist zwar laut Übergabeprotokoll geduldet aber im Grunde rechtlich nicht ganz einwandfrei.
Eine Gartenlaube ist zwar nicht abnahmepflichtig und nur der Vereinsvorstand muß zustimmen...

Das Problem 2:
Um den max. Nutzraum aus dem begehbarem, oberem Stauraum (Gartenlauben dürfen nur einstöckig sein - ist eben alles eine Definitionsfrage ***LOL***) zu hohlen würde ich gerne wissen ob irgendwo festgelegt ist wie hoch eine Laube sein darf?
Im Bundeskleingartengesetz steht dazu nichts. In der Vereinssatzung ist auch nichts zu finden.

Hat da jemand Infos?????

Falls sich jemand fragen sollte warum ich das jetzt schon wissen muß wenn die Dacharbeiten erst in 2 Jahren fällig werden...  - Da ich die Laube teilweise neu aufbaue muß ich das zB. für die Deckensparren wissen oder für die Wandstärke. Für den Einbau von Fensterstürzen Türen etc.

Danke für eure Hilfe

MfG


Peter

Hi Klaus, ich würde mit dem Dachneubau sehr vorsichtig sein! Noch ist die Laube geduldet, bereits ein teilweiser Neuaufbau ist eigendlich nicht gestattet, ist aber Auslegungssache, ob Du reparierst oder neu aufbaust. Wenn Du nun auch noch das Dach vergrößerst, sprich die Laube wird höher und es entsteht gar eine zweite nutzbare Etage, kann der Schuss unter Umständen nach hinten losgehen und die "Duldung" verfällt! Zu Deiner eigendlichen Frage kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, da die Bauvorschriften in jedem Bundesland gesondert festgelegt werden. Stellt sich nur die Frage, ob Dein Bauvorhaben noch als Laube im einfachen Zustand gilt!? Sprich, es darf kein Strom,- Wasser,- oder Abwasseranschluss in der Laube anliegen. Es dürfen keinerlei Dämmstoffe, Verklinkerungen u.s.w. verwendet werden. Meine Laube ist auch größer als 24m² und ich habe auch Strom in der Laube, aber rehtlich gesehen kann es da schon einiges an Ärger geben! Meine Laube wurde in den neuen Bundesländern vor 1990 gebaut und ist daher  "bestandsgeschützt" und fällt nicht unter die 24m² Regelung. Dennoch darf sie nicht zum dauerhaftem Wohnen geeignet sein und ich muss auch Grundsteuern für die zu große Fläche bezahlen. Hinzu kommt nun warscheinlich noch die Versteuerung als Zweitwohnung, das wird langsam trotz Duldung recht teuer!

Klaus

Der Neuaufbau beschränkt sich auf auf das Ausbessern bzw. Sichern der vorhandenen Substanz und stellt, denke ich, keine Probleme im Bezug auf die Duldung dar.
z.B war eine Wand die lt. Übergabeprotokoll aus Stein sein sollte nur aus Presspappe (war nicht zu erkennen da die Wand verkleidet war). Diese Wand fiel in wenigen Minuten dem Vorschlaghammer zum Opfer und wurde durch eine reale Steinwand ersetzt. Das Dach war ebenfalls akut einsturzgefährdet. Da habe ich die Sparren verstärkt bzw. verlängert. Außerdem habe ich noch 2 Fenster gesetzt und vorhandene Lücken im Mauerwerk geschlossen (War alles vorher nicht zu sehen da es verkleidet war).
Die Bausubstanz habe ich also bisher nicht verändert.
Wasser und Abwasseranschluß ist nicht vorhanden. (Kleiner Tipp: Das Verbot eines Wasseranschlusses kann man, wenn man will, wunderbar mit einem Osmose-Umkehr-Filter umgehen. Selbst die Reisefilter haben eine Tagesleistung von 170 Liter und kosten so um die 100 Euro). Ein Stromanschluß existiert - dies ist aber unter bestimmten Umständen OK. Ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf wer alles zustimmen muß. Aber bei uns haben alle Strom und das ist auch abgesegnet.
Bei den Dämmstoffen bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Ich meine es darf nur keine VOLLDÄMMUNG sein. Was allerdings als Volldämmung gilt und was nicht weiß wohl keiner so genau. Sicher ist aber das es nicht zulässig ist eine vollständige Außendämm8ung zu installieren. Eine Innendämmung mit Dampfsperre kann auch zur Feuchtigkeitsreduzierung im Innenraum genutzt werden - z.B um Schimmelbildung zu vermeiden/vorzubeugen. Ich denke das Thema Dämmung ist eine echte rechtliche Grauzone.

Da mir die Problematik mit der Duldung bewußt ist hätte ich eh nichts ohne die Zustimmung des Vereinsvorstandes unternommen. Das kann ich auch nur jedem anderen raten da es sich um eine bauliche Veränderung handelt die in der Regel vom Verein zu genemigen ist.

Ich möchte dem Vorstand nur nicht gerne völlig blind gegenüber treten - Wissen ist Macht. (Ich weiß nichts - macht nichts).
Die erdachte Höhe des Gibels würde etwa bei 4 Metern liegen...

Nun ja - wenn doch noch einer Infos hat - bitte her damit..

Danke
MfG klaus

Rabea

Hallo, bei uns in HH darf eine Nurdachlaube 4 m hoch sein, eine mit einem dreieckigen Dach 3,60 m und eine mit Flachdach glaube ich 3,20 m, dabei bin ich mir aber nicht ganz sicher, ich wollte ein dreieckiges Dach. Vielleicht ist das ja wo auch immer Du wohnst ähnlich? Rabea

Paul

Quelle:www.kleinkarte-sh.de
Wie groß und wie hoch darf eine Gartenlaube im Kleingarten sein?
gesetzliche Grundlage § 3 des Bundeskleingartengestzes (BKleingG) Größe höchstens 24 qm einschließlich Überdachung. Die Höhe ist im BKleingG nicht geregelt; die Höhenbegrenzungen ergeben sich aus der kleingärtnerischen Funktion der Laube im Zusammenhang mit den baurechtlichen Zulässigkeitsbestimmungen. Lauben dürfen nicht die Höhe haben, die ein dauerhaftes Wohnen in der Laube ermöglichen. Urteil BVerwG Unterkellerung ist unzulässig s.OVG Bremen

B. Bley

Hallo Paul!

" Lauben dürfen nicht die Höhe haben, die ein dauerhaftes Wohnen in der Laube ermöglichen. "

Ab wann beginnt die Höhe zur "Bewohnbartkeit der Laube"

Also ich kann aufrecht in meiner Laube stehen - das Geleiche trifft auch auf meine Wohnung zu. Ist meine Laube jetzt zum dauernden Wohnen geeingnet.

Lt. unserem Stadtverband (Aachen ) können Gesetzte " so oder so " ausgelegt werden - besonders das BkleingG ist eher als "Vorschlag" zu betrachten.  

Ich gehe mal vom Grundsatz aus was steht das steht.

 

Klaus

Hallo Bley,

ab einer gewissen Zeit der Duldung durch den Verein geniessen die Bauten einen Bestandsschutz. Dies ist aber immer im Einzelfall zu klähren. Einen genauen Richtwert gibt es nicht.
Ich dürfte mit meinen 5-6 qm zu viel bei einem Rechtsstreit (ich hoffe das das niemals auf mich zu kommt. Die Leute bei uns sind alle recht umgänglich) recht gute Karten haben da der Anbaubau lt. Protokoll bereits vor 20 Jahren erfolgte und min. über einen Pächterwechsel hinweg geduldet wurde.

Was die Vorschriften zum Bau/Ausbau der Laube angeht ist wohl das Meiste tatsächlich Auslegungssache - soweit sie dem BkleingG entsprechen. Die meisten Vereinssatz (und ich habe jetzt schon einige gelesen) sind recht schwammig formuliert oder verweisen gar nur auf das BkleingG.

Wichtig ist in jedem Fall vor Baubeginn das schriftliche "go" vom Vorstand zu besorgen!!!

Die Bewohnbartkeit der Laube ist bis auf einige Ausnahmen (qm Grundfälche, Wasseranschluß, Telefonanschluss etc.) ebenfalls reine Auslegungssache. Ich habe bisher jedenfalls nichts gefunden was die Höhe einer Laube rechtlich begrenzen würde. Allerdings haben einige Vereine in ihrer Satzung die Höhe begrenzt.

Wenn also die Erlaubnis des Vorstandes vorliegt kannst du im Grunde munter drauf los bauen. Probleme bekommst du höchstens wenn du den Garten wieder abgibst oder wenn bei euch alle halbe Jahre die Gartenstasi durch die Anlage patroliiert (Vorstand + Bauing von der Stadt) um sich mal wieder richtig wichtig zu machen und die Vereinsmitglieder zu gängeln. - Wie gesagt... bei uns sind alle recht vernünftig...


MfG

Klaus

MfG

Klaus

Christine

Hallo! Ich habe vor kurzem einen Kleingarten bekommen und möchte dort ein möglichst grosses Gartenhaus haben. Leider haben die meisten der angebotenen Häuser nur kleine Grundflächen. Hat jemand einen Tipp für mich, wo man Häuser bekommt, die evtl so um die 20 qm Grundfläche haben und noch finanzierbar sind? Der Garten ist übrigens im Raum München. Bin ziemlich ratlos! Im übrigen gibt es ein Problem bei den meisten Blockhäusern. Die müssen vor dem Aufbau gestrichen werden...! Die Zeit habe ich aber nicht, da ich das Haus an einem Tag fertig aufbauen muß. Der Garten liegt etwas abseits und ich kann mir nicht vorstellen, dass man da Teile über nacht liegen lassen kann. Irgendwelche Ratschläge für mich? Bin ein gartenneuling, deshalb die vielleicht dummen Fragen.  

Klaus

Hallo Christine,

wenn ich dich recht verstanden habe möchtest du eine eierlegende Wollmilchsau - und das möglichst für lau.
Fertige Holzhäuser für den Garten sind grundsätzlich in jeder Größe lieferbar. Hier hilft "googeln" um einen Hersteller in deiner Nähe zu finden. Und nätürlich können die Häuser auf Wunsch auch so vorgefertigt werden das sie nur aus 10 oder 15 Bauelementen bestehen. So kann man sie dann mittelst Kleinkran oder LKW-Kran locker in einem Tag montieren. Den Aufbau sollte dann aber schon jemand machen der nicht das erste Mal vor der Aufgabe steht - sprich ein Profi. Sonst gibt es möglicherweise auch noch Ärger mit der Garantie falls was nicht OK ist.

Aber das kostet natürlich alles. Baumarkthäuschen mit 16 qm Grundfläche (Achtung! die riesen Terrasse rechnen sie mit weil sie überdacht ist) liegen so bei 4000 bis 5000 Euronen. Alles was größer ist kommt vom Fachhandel. Ich schätze mal das du mit Aufbau für eine Holzhütte mit 20qm oder etwas mehr so um die 8000 Euros auf den Tisch legen mußt. Dann ist das Häuschen aber absolut nackt. Alles was zusätzlich kommt muß dann auch extra bezahlt werden. z.B. noch ein Fenster, eine Isolierung, saubere Fundamentierung, Holzschindeldach statt Teerpappe...

Neeee - umsonst ist das alles nicht. Wenn das alles nicht so ein Schweinegeld kosten würde, dann würde ich nicht schon seit 8 Monaten an meiner Steinlaube rumwerkeln (Ich kann zum Glück alles was anfällt selber machen da ich mal im Bauhandwerk gelernt habe. Ach wenn das schon ewig her ist...)


Christine

Hallo Klaus, eierlegende Wollmilchsau? Ja, schaut fast so aus...! Wahnsinn. Hab auch schon an ein Elementhaus gedacht, was in Teilen kommt. Aber der Garten hat keinen direkten Zugang zur Straße und das könnte vermutlich schwierig werden. Vor dem Garten entsteht ein geteerter Radweg, denke nicht, dass man den mit einem dicken Lastwagen befahren kann. Das mit dem Garten kam etwas überraschend. Von daher bin ich jetzt nicht besonders gut vorbereitet und da im kommenden Jahr auch noch ein neues Auto her muß, wollte ich eigentlich nicht soooo viel für ein Haus hinlegen. Aber nu gut. Ich sehs ein, da muß ich jetzt wohl ein bisschen sparen. Hab im Internet schon nach Gartenhäusern geforscht, aber ich finde es gibt meistens nur diese kleinen und die sind nicht wirklich gemütlich. Und die meisten Anbieter sind oben in Berlin oder im Osten. Die liefern zum Teil nicht nach München und wenn dann nur unter ziemlich hohen Kosten.  Oje oje.... das wird nicht einfach....! Liebe Grüße Christine  

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