Gartentor soll zugeschweißt werden

Begonnen von Petra Blaschkowitz, 17. Juni 2005, 08:28:00

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Petra Blaschkowitz

Hallo,
vor 5 Jahren habe ich einen Bungalow auf Pachtland in einer Kleingartenanlage in Brandenburg gekauft. Bereits zum Zeitpunkt des Kaufes hatte dieser Garten ein kleines Tor zum Gemeinschaftsweg und ein größeres Tor zu einem Feldweg.
Aufgrund von Zeitmangel möchte ich nun meinen Garten verkaufen. Ich habe auch schon Interessenten gefunden. Nun fängt der Vorstandsvorsitzende an die "Nadel im Heuhaufen" zu suchen. Unter anderem verlangt er von uns, dass diese größere Tür von uns aus Gründen der Ordnung und Sicherheit zugeschweißt wird. Ich kann dieses Argument nicht verstehen, zumal das Tor höher im Gegensatz zum Haupttor, mit einem größeren Schloß und mit Stacheldraht gesichert ist. Alle Einbrüche wurden in der Vergangenheit auch vom Haupttor aus begannen.
An dieser Stelle bin ich ziemlich ratlos. In sämtlichen Gesetzen und Verordnungen kann ich dazu keine spezielle Regelung finden und der Vorstandsvorsitzende lässt diese o.g. Argumente nicht gelten.

Kann mir jemand helfen?  

Re(e)Bell

Hallo:
Zitat:
"vor 5 Jahren habe ich einen Bungalow auf Pachtland in einer Kleingartenanlage in Brandenburg gekauft. Bereits zum Zeitpunkt des Kaufes hatte dieser Garten ein kleines Tor zum Gemeinschaftsweg und ein größeres Tor zu einem Feldweg."

Aufgrund der Schilderung ist davon auszugehen, dass sie  das beanstandete Gartentor nicht selbst errichtet haben, sondern ihnen dieses mit dem Gartenland verpachtet wurde, sehe ich keine Ansprüche des Verpächters ( Kleingartenvereins).
Sie sind und waren nie Eigentümer dieses Tores oder haben sie es extra gekauft ?
Re(e)Bell

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