Badebecken im Kleingarten

Begonnen von Dieter, 07. Juli 2005, 21:50:00

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Dieter

Hallo Gartenfreunde,
in unserer Kleingartenanlage stellte ein Gartenfreund ein aufblasbaren Pool auf, mit einem
Fassungsvermögen von mehr als 3 Kubikmeter,als Vorstandsmitglied gab ich Ihm zu verstehen, das dass laut Bauordnung unzulässig ist und solche Maßnahmen beim Vorstand beantragt werden müssen.
Eine schriftliche Aufforderung mit einer Frist von sieben Tagen zur Nachreichung der o.g. Maßnahme wurde Seinerseits ignoriert.Wie würdet Ihr euch Verhalten, welche Maßnahmen sollten u. können ergriffen werden. Bin gespannt auf Eure Meinung u.
Ratschläge.

Mit freundlichen Grüssen
Dieter

markus

Hallo Dieter,
ich finde Deine Maßnahmen etwas "überzogen". Ein aufblasbarer Pool ist keine bauliche Veränderung. Anders sieht es mit den Pools aus, die eine starre Aussenwand haben. Da würde ich Dir recht geben.
Wie sieht es bei Euch mit einem Partyzelt aus? das sind meist 9m² "überbaute" Fläche, evtl. sogar 18m². Sind die auch nicht erlaubt?
Sorry, aber da muß ich schmunzeln.
Wie es rechtlich aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Gruß Markus

Uwe

Hallo ihr beiden
Bei der Grösse eines aufblasbaren Badebecken, scheiden sich die Geister. Bei uns ist die Grösse in der Gartenordnung geregelt, vieleicht bei euch ja auch. Dann kann man die Ignorierung wegen Verstoß der Gartenordnung abmahnen. Was aber wichtiger ist, wie wird die Kostenfrage für das Wasser geregelt? denn auch Leitungswasser muß spätestens einmal die woche gewechselt werden. 3 Kubikmeter sind nicht gerade wenig, denn wenn jetzt ein Becken geduldet wird, werden bestimmt Nachzügler kommen. Zu den Partyzelten kann ich auch noch was sagen. Dies ist, bei uns, in der Bauordnung geregelt.Dem zufolge dürfen sie drei tage lang stehen bleiben und müßen dann wieder abgebaut werden
MfG Uwe

Dieter

Hallo Markus,hallo Uwe
vielen Dank für Euren
Beitrag bzw.Antwort.
Markus auch wir wollen
nicht "Päpstlicher sein wie der Papst"
hätten auch diese un-
erlaubte Baumaßnahme (Inhalt Bau-
ordnung vom (VdG)für dieses Jahr geduldet.
Mit Ignoranz,da wirst Du mir sicherlich recht geben kan man das Problem aber nicht lösen.Nachahmer
wie Uwe schon angeführt hat finden sich schnell.Die angeführten Partyzelte
stehen in unsrerer An-
lage nicht zue Diskussion.Die Kosten
werden über eigene Wasserzähler individuell abgerech-
net,ein öfteres Wechsel des Wassers wird durch eine Umwälzpumpe auf ein
Minimum reduziert.Ich
hoffe auf ein baldiges
Wiedersehen (Prositives)mit Euch beiden in doesem Forum.
MfG.Dieter

Märald Soyke

Ich habe das gleiche Problem. Der Swimmingpool hat aber ca. 5-6 m Durchmesser. Da ich dies nicht als kleingärtnerische Nutzung ansehe, habe ich die Beseitigung geforder (u.a. Wasserschutzgebiet III). Der Bez.-Verband will voraussichtlich den Pool dulden.

christina

Bei uns werden auch jeden Sommer Pools aufgestellt. Insgesamt waren es in meiner Anlage 5, so viele wie in keiner Anlage zuvor. Nun muss ich aber auch dazu sagen dass ich mir selbst einen Pool mit 456cm Durchmesser gekauft habe. Da gehen 13.000 Liter Wasser rein. Wenn man das auf alle hochrechnet kommen unmengen an Wasser zusammmen. Es stimmt aber nicht, dass jede Woche das komplette Wasser gewechselt werden muss. Wir befüllen ihn im Frühjahr und lassen das Wasser halt im Herbst wieder raus. Bis jetzt hat sich noch niemand darüber aufgeregt,aber vom Vorstand kommt kein Kommentar. Es scheint bei uns auch nicht sonderlich geregelt zu sein ob man sich diesen Aufblasbaren Pool aufstellen darf.
LG Christina

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